Am 19. Mai 2016 hat der polnische Senat das vom Sejm verabschiedete Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Änderung der Abgabenordnung und einiger weiterer Gesetze angenommen, das u.a. eine Missbrauchsklausel einführt. Der novellierte Rechtsakt wartet auf die Unterschrift des Präsidenten der Republik Polen. Hierüber haben wir Sie bereits in einem unserer früheren Tax Alerts informiert (Tax Alert). Die aktuelle Fassung des Gesetzes wurde jedoch im Vergleich zu dem damals besprochenen Entwurf um wesentliche Änderungen erweitert. Demnach beziehen sich die neuen Vorschriften über die Bekämpfung der Steuerhinterziehung auch auf Steuervorteile, die nach dem Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes erzielt werden, und nicht nur auf Handlungen, die nach diesem Datum vorgenommen werden, wie früher angenommen wurde. Das bedeutet, dass es für die Anwendung der Klausel irrelevant ist, wann die Handlung des Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Maßgeblich ist hingegen, dass der Steuerpflichtige von einer vorher eingeführten Lösung zu einem Zeitpunkt Gebrauch macht, zu dem die neuen Regelungen bereits gelten.