Auf Grundlage der neuen Vorschriften über Verrechnungspreise, die bereits ab Januar 2017 in Kraft treten, sind die Werte aller mit einem verbundenen Unternehmen realisierter Transaktionen zu summieren, um die Pflicht zur Erstellung von Unterlagen über Verrechnungspreise zu ermitteln. Die Transaktionen dürfen nicht als gleichartig zusammengefasst werden, da dieses Verfahren nur auf "sonstige Vorgänge" angewandt werden kann. Dies ergibt sich aus einer Auskunft zur individuellen Auslegung der steuerrechtlichen Vorschriften, die durch den Direktor der Finanzkammer in Katowice am 15. Juli 2016 unter der Geschäftsnummer IBPB-1-2/4510-430/16/JW erteilt wurde.