Die Einführer und Ausführer stehen vor einer echten Zollrevolution. Anstelle der Bestimmungen des Zollkodex der Gemeinschaften sollen die Vorschriften des Zollkodex der Union (im Folgenden: UZK) gelten, der am 9. Oktober 2013 mit der Verordnung (WE) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen wurde. Die Bestimmungen dieses Kodex sind ab 1. Mai 2016 anzuwenden, wenn die auf den UZK bezogenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte angenommen werden und in Kraft treten. Die Wirtschaftsbeteiligten, die den Handel mit dem Ausland abwickeln, müssen sich also auf große Änderungen vorbereiten.