Das Finanzministerium präsentiert endgültige logische Strukturen von Single Audit File for Tax Purposes (SAF-T).
Single Audit File for Tax Purposes (im Folgenden: „SAF-T”) wurde bereits in einer unserer letzten Veröffentlichungen (Tax Alert) thematisiert. Damals war noch nicht bekannt, welche Form genau diese Datei haben wird. Erst am 9. März 2016 präsentierte das Finanzministerium nach Analyse der Ergebnisse von durchgeführten öffentlichen Konsultationen die endgültigen Dateistrukturen. Der Zugriff darauf ist über die Webseite des Finanzministeriums und Lesezeichen bezüglich der Finanzverwaltung und Außenprüfung möglich (Link).
Darüber hinaus wurde auf der Webseite des Ministeriums auch das Dokument veröffentlicht, das die Antworten auf die von den Steuerpflichtigen während der öffentlichen Konsultationen gestellten Fragen enthält (Link). Unter den angesprochenen Themen gab es z.B. Fragen über den Umfang der durch Finanzbehörden angeforderten Daten, Sicherheit der an Finanzbehörden übermittelten Daten, Berichterstattung über SAF-T im Falle der Nutzung von mehreren Buchführungssystemen, Einreichung der Berichtigungen von SAF-T, Zusammenstellungen im Rahmen des Einkaufs- und Verkaufsregisters usw.
Es ist zu erinnern, dass SAF-T mit dem Gesetz vom 10. September 2015 über Änderung des Gesetzes – Abgabenordnung und einiger anderer Gesetze (GBl. 2015, FN. 1649) eingeführt wird. Das SAF-T-Konzept beruht auf der Vorlage durch Steuerpflichtige der Aufstellungen und Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke sowie der Buchungsbelege als Dateien im vereinheitlichten XML-Format an Finanzbehörden. Dadurch können die Finanzbehörden erforderliche Daten automatisch aussondern und ihre Analyse schneller durchführen. Die Pflicht zur Übermittlung der Daten in dem XML-Format bestimmt der zur Abgabenordnung hinzugefügte Art. 193a.
Die analysierte Änderung tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft, wobei die Pflicht zur Anwendung von SAF-T für Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmer erst ab 1. Juli 2018 bestehen wird.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, steht Ihnen unser Experte Przemysław POWIERZA jederzeit gerne zur Verfügung.
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