Erste Woche September informierten wir über Veröffentlichung auf der Webseite des Ministerrates der Mitteilung über Arbeiten an dem Entwurf des Gesetzes, der wesentliche Änderungen in der ESt und KSt vorsieht. Gestern ist der Gesetzesentwurf an das Tageslicht gekommen und hat leider die schlimmsten Befürchtungen darüber bestätigt. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die zahlreichen bereits angedeuteten Fragen, darunter die Erstreckung der Besteuerung mit der Körperschaftsteuer auf Kommanditgesellschaften. Die Änderungen sollen schon 2021 in Kraft treten.