Der Verfassungsgerichtshof hat am 14. November 2018 das Urteil bezüglich der Novelle des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem gefällt, wonach die 2017 mit dem Gesetz eingeführte Bestimmung über die Aufhebung der Schwelle in Bezug auf das Dreißigfache der voraussichtlichen monatlichen Vergütung für das Kalenderjahr (133.290 PLN im Jahre 2018), über welche die Steuerpflichtigen mit dem höchsten Einkommen die obligatorischen SV-Beiträge nicht begleichen, verfassungswidrig sei.