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31 März 2020
Aleksandra SYSIAK

In einem unserer letzten Beiträge beschrieben und definierten wir verschiede Finanzinstrumente nach dem polnischen und dem internationalen Bilanzrecht,  sowie präsentierten wir eine angemessene Klassifizierung der Anleihen. Diesmal nehmen wir unter die Lupe die Methode der erstmaligen Erfassung dieser Instrumente sowie deren Klassifizierung nach den neuen Leitlinien der IFRS 9.

17 März 2020
Agnieszka CZARNECKA

Die Wahl eines Arbeitsplatzes, wo Sie Ihre berufliche Laufbahn einschlagen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben, deswegen empfiehlt es sich, sie gut zu überlegen und möglichst viele Informationen über den künftigen Arbeitgeber zu sammeln. Ziehen Sie die Aufnahme der Arbeit bei RSM Poland gerade in Erwägung und sind Sie gespannt, wie das Bewerbungsverfahren bei uns aussieht, dann ist dieser Beitrag gerade für Sie. Gerne bringe ich Ihnen die einzelnen Bewerbungsstufen näher und ich erkläre Ihnen, was Sie von jeder davon erwarten können.

11 März 2020
Piotr STASZKIEWICZ

In einem unserer letzten Beiträge präsentierten wir die am häufigsten vorkommenden Finanzinstrumente: diese einfachen sowie diese mehr komplexen. Als Wirtschaftsprüfer stoßen wir oft auf Zweifel betreffend die Angaben und Bewertung – und es geht nicht nur um die üblichsten Finanzinstrumente wie befristete Verträge, Finanzierungsleasing oder Darlehensverträge, sondern auch um diejenigen, die in der Geschäftspraxis seltener vorkommen wie in Stammaktien wandelbare Schuldverschreibungen, Anleihen oder Optionen auf Aktien eines anderen Unternehmens.

3 März 2020
Kamila DOBOSZ

Bei Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation für 2018 wählte ein Großteil der verbundenen Unternehmen das Steuerregime von 2019, um die Vereinfachungen im Bereich der Befreiung von der Dokumentationspflicht für inländische Transaktionen in Anspruch nehmen zu können.

Gemäß Art. 11n des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL) können verbundene Unternehmen, die den Wohnsitz, Sitz bzw. die Geschäftsführung auf dem Gebiet der Republik Polen haben, von der Pflicht zur Erstellung der landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation von Verrechnungspreisen befreit werden.

24 Februar 2020
Katarzyna STENCEL

Wie Ende 2019 angekündigt, beginnen wir nach Besprechung der Themen betreffend Sachanlagen und Rückstellungen eine Reihe von Beiträgen über Finanzinstrumente. Wir möchten Ihnen näher bringen, wie die Finanzinstrumente vom praktischen Standpunkt zu identifizieren und anschließend richtig zu bewerten und darzustellen sind. Dabei helfen uns nicht nur die Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (im Weiteren: RLG) und der Verordnung zu detaillierten Grundsätzen über Anerkennung, Bewertungsmethoden, Abgabenumfang und Methoden der Darstellung von Finanzinstrumenten (GBl. 2017 FN. 277) (im Weiteren: FIVO), sondern auch und vor allem die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) – darunter grundsätzlich der IFRS 9, sowie auch der IFRS 7, IAR 32 und IAR 39.

14 Februar 2020

Der Jahreswechsel bringt in der Regel mit sich viele Änderungen, die sich auf das Funktionieren der Unternehmen und ihre Abrechnungen mit dem Fiskus wesentlich auswirken können. Für das Sich-Nichtanpassen an die neuen Regelungen und die Nichterfüllung der neuen Pflichten können schmerzliche Konsequenzen drohen, was man im Voraus verhindern kann.

10 Februar 2020
Paulina PRUSIK

Als eine der Folgen der Anwendung des Vorsichtsprinzips und Realisationsprinzips gilt die Bildung von Rückstellungen und Angabe von Eventualverbindlichkeiten. In der Praxis rufen diese Bereiche aufgrund der Gefahr des Subjektivismus viele Kontroversen hervor, der für die unter den ungewissen Bedingungen getroffenen Entscheidungen charakteristisch ist.

Nach IAS 37 sind Rückstellungen Verbindlichkeiten und sie müssen als Bilanzposten die Eigenschaften der Verbindlichkeiten aufweisen.

6 Februar 2020
Anna JELIŃSKA

Wie bereits in dem vorherigen Beitrag erwähnt, kann ein Ausländer, der sich um ein Visum für Ausübung einer Arbeit bemüht, anstatt der Arbeitserlaubnis eine schriftliche Erklärung über Arbeitsbeauftragung vorlegen, die ins Register des Arbeitsamtes eingetragen wird.

20 Januar 2020
Monika SKÓRKA

Die Abschlussprüfung bei Unternehmen vom öffentlichen Interesse gilt nicht grundlos als eine Prüfung mit dem erhöhten Risiko. Die höheren Anforderungen sowohl gegenüber den Prüfungsgesellschaften als auch gegenüber ihren Abschlussprüfern sind grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass sich die im Jahresabschluss enthaltenen Daten und im Prüfungsbericht genannten Informationen direkt auf den Aktienkurs auswirken können und für kleinere Investoren sind sie die einzige Informationsquelle über die jeweilige Börsengesellschaft.

16 Januar 2020
Tomasz BEGER

Über Änderung der Verrechnungspreisvorschriften spricht man in den letzten drei Jahren  viel. 

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