RSM Poland
Languages

Languages

Finanzinstrumente – wird es so heiß gegessen? Teil 3

Aleksandra Sysiak
Audit Manager bei RSM Poland

In einem unserer letzten Beiträge beschrieben und definierten wir verschiede Finanzinstrumente nach dem polnischen und dem internationalen Bilanzrecht,  sowie präsentierten wir eine angemessene Klassifizierung der Anleihen. Diesmal nehmen wir unter die Lupe die Methode der erstmaligen Erfassung dieser Instrumente sowie deren Klassifizierung nach den neuen Leitlinien der IFRS 9.

Neuer Ansatz für Finanzinstrumente, d.h. die Erfassung und Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 9.

Im Prinzip werden finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit erfasst, wenn ein Unternehmen zur Vertragspartei des Finanzinstruments wird. In diesem Fall sind sie zum Handels- oder zum Erfüllungstag anzusetzen bzw. auszubuchen nach den angenommenen Rechnungslegungsmethoden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Zeitpunkt der Erfassung eines Finanzinstruments in den Büchern in den meisten Fällen das Datum des Vertragsabschlusses ist und im Falle der Ausbuchung eines Finanzinstrumentes der Handels- oder Erfüllungstag ist.

Während die Festlegung des Zeitpunkts der Erfassung oder Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit in den meisten Fällen an sich kein Problem ist, kann die Klassifizierung einzelner finanziellen Instrumente problematisch sein, da IFRS 9 verschiedene Methoden zur deren Klassifizierung je nach der Eigenschaft und anderen mit einer bestimmten Transaktion zusammenhängenden Faktoren vorsieht.

Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Es wird zwischen drei Arten der Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte unterschieden:

  • finanzielle Vermögenswerte, die nach dem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden;
  • finanzielle Vermögenswerte, die nach dem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden;
  • finanzielle Vermögenswerte, die nach dem erstmaligen Ansatz erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
VERRECHNUNGSPREISE
Haben Sie Angst davor, dass der Ertrag bei den Transaktionen mit verbundenen Unternehmen überschätzt wird? 
MEHR

Im Prinzip wird finanzieller Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, es sein denn, dass die Voraussetzungen erfüllt werden, welche mit der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. mit der der erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zusammenhängen.  Manche finanzielle Vermögenswerte, wie Derivate oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden von ihrem Wesen her automatisch als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte klassifiziert. Im Falle sonstiger Posten der Vermögenswerte ist es unerlässlich, das Geschäftsmodell des Unternehmens im Bereich der Steuerung finanzieller Vermögenswerte sowie die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes zu berücksichtigen.

In erster Linie führt die Gesellschaft einen SPPI-Test (Solely Payment of Principal and Interest) durch, mit dem geprüft wird, ob vertragliche Zahlungsströme, welche mit einem bestimmten Posten verbunden sind, ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Es ist relevant, an dieser Stelle festzustellen, ob der Vertrag keinem Risiko oder keinen Schwankungen ausgesetzt wird, die nicht mit den grundlegenden Bestimmungen des Vertrags, z. B. Preisschwankungen der Aktien, Rohstoffe, Mulitiplikator variabler Basisatz, zusammenhängen.

Ein typisches Beispiel für den Vertrag, der den SPPI-Test „verhaut“, ist ein Darlehen mit der Möglichkeit des Zahlungsaufschubs, wobei während der Periode des Zahlungsaufschubs, die Zinsen nicht berechnet werden. Im Folgenden werden andere Beispiele in Bezug auf Instrumente angegeben, die den SPPI-Test nicht bestehen können:

  • nach dem festen Preis in Aktien wandelbare Anleihen;
  • Darlehen mit keiner standardmäßigen Vorfälligkeitsoption;
  • Darlehen mit keiner standardmäßigen Vorgehensweise der Ermittlung der Zinsen bzw. der Höhe der Kapitalraten;
  • Darlehen, deren Zinsen bzw. Höhe der Abzahlungen mit der Erfüllung bestimmter Erfolgsziele bzw. Finanzierungsklauseln zusammenhängen.

Was wird damit gemeint, dass der SPPI-Test „verhaut“ wird?

Wird der SPPI-Test nicht bestanden, so wird der Posten der finanziellen Vermögenswerte automatisch als erfolgswirksam nach dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Besteht ein bestimmter Posten den SPPI-Test, dann muss man in dem nächsten Schritt die Beurteilung des Geschäftsmodells vornehmen, d.h. die Methode der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte zum Erzielen der Zahlungsströme und zur Wortschöpfung analysieren. Infolge der durchgeführten Analyse sind drei Szenarios möglich:

  1. Das Ziel des Modells ist es, den Vermögenswert ausschließlich zum Erzielen vertraglicher Zahlungsströme zu halten – dies führt dazu, dass die Voraussetzungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllt werden.
  2. Das Ziel des Models ist es, vertragliche Zahlungsströme zu erzielen und finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen – dies führt dazu, dass die Voraussetzungen für die erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfüllt werden.
  3. Das Ziel des Modells ist weder der unter Pkt. 1 beschriebene Fall noch der unter Pkt. 2 beschriebene Fall – das Instrument wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Zur Vereinfachung veranschaulichen wir das in der folgenden Abbildung:

wykres_do_blogow_o_instrumentach_finansowych_audyt.png

Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten

In Bezug auf Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten wurden in IFRS 9 keine Änderungen vorgenommen. Sie können:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden;
  • als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Im Prinzip wird finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst, mit der Ausnahme der Posten, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu denen Folgendes gezählt wird:

  • derivative Finanzinstrumente;
  • hybride Verträge, falls der Vertrag eine oder mehrere eingebettete Derivate enthält, und der Basisvertrag kein Vermögenswert innerhalb des Anwendungsbereichs dieses Standards ist, und das eingebettete Derivat die vertraglich vorgeschriebenen Zahlungsströme nur insignifikant verändert, bzw. bei erstmaliger Beurteilung eines vergleichbaren hybriden Instruments ohne oder mit nur geringem Analyseaufwand ersichtlich ist, dass eine Abtrennung des bzw. der eingebetteten Derivats/Derivate unzulässig ist (wie beispielsweise bei einer in einen Kredit eingebetteten Vorfälligkeitsoption, die den Kreditnehmer zu einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits etwa in Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten berechtigt).
  • eine Gruppe von finanziellen Verbindlichkeiten oder finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beurteilt wird und die auf dieser Grundlage ermittelten Informationen zu dieser Gruppe intern an das Management in Schlüsselpositionen des Unternehmens (wie beispielsweise das Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan und den Vorstandsvorsitzenden), weitergereicht werden, falls die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu relevanteren Informationen führt.

Zusammenfassung

Eine richtige Klassifizierung von Finanzinstrumenten ist für die Folgebewertung von großer Bedeutung, da sie beträchtliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben kann. Aus diesem Grunde ist es wichtig, alle vorhandenen Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sowie Eigenschaften eines bestimmten Vertrags angemessen zu analysieren. Nicht selten geht damit eine Notwendigkeit einher, die Personen, welche für die Strategie zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte zuständig sind, sowie andere Spezialisten in das Verfahren miteinzubeziehen. Es kann sich zudem Anhang B zu IFRS 9 als nützlich erweisen, dem eine ausführliche Beschreibung samt den Beispielen bezüglich der Durchführung einzelner Etappen der Klassifizierung zu entnehmen sind.

MÖCHTEN SIE MEHR ERFAHREN?
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über die steuerrechtlichen und finanziellen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein. Profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten!
Jetzt abonnieren