Monika SKÓRKA
Audit Partner bei RSM Poland
Die Abschlussprüfung bei Unternehmen vom öffentlichen Interesse gilt nicht grundlos als eine Prüfung mit dem erhöhten Risiko. Die höheren Anforderungen sowohl gegenüber den Prüfungsgesellschaften als auch gegenüber ihren Abschlussprüfern sind grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass sich die im Jahresabschluss enthaltenen Daten und im Prüfungsbericht genannten Informationen direkt auf den Aktienkurs auswirken können und für kleinere Investoren sind sie die einzige Informationsquelle über die jeweilige Börsengesellschaft.
Haben Sie Zweifeln daran, ob die Informationen, welche Sie von der Buchhaltungsabteilung erhalten, zuverlässig sind?
MEHR
Zusätzliche gesetzliche und regulatorische Anforderungen gegenüber den Börsengesellschaften sowie die Tatsache, dass die Ergebnisse der Abschlussprüfung an mehrere Interessengruppen gelangen, haben zur Folge, dass solch eine Prüfung der mehr umfangreichen Sach- und Branchenkenntnisse, der Kenntnis der Funktionsregeln von Kapitalmärkten und nicht einmal auch der Beteiligung der Experten aus einer anderen Branche als Rechnungslegung und Finanzen bedarf. Nicht alle sind imstande, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Was mehr, im Jahr 2017 traten die Vorschriften in Kraft, mit denen u.a. das Verzeichnis der verbotenen Nichtprüfungsleistungen eingeführt wurden, die ein Abschlussprüfer für das geprüfte Unternehmen nicht erbringen darf (z.B. Steuerberatungsleistungen, Schulungen u.dgl.). All das verursachte, dass die Anzahl der Prüfungsgesellschaften, die für die Zusammenarbeit mit den Unternehmen vom öffentlichen Interesse interessiert sind, in den letzten – insbesondere letzten zwei Jahren – gesunken ist, was sich wiederum auf die Abschwächung der seit mehr als 10 Jahren sichtbaren negativen Preisrückgangstendenz in dieser Branche auswirkte.
Während der Zusammenarbeit mit den Unternehmen vom öffentlichen Interesse dürfen jedoch die Abschlussprüfer nicht vergessen, dass die Fehler bzw. das Unterlassen bei der Ausführung von gesetzlichen Aufgaben mit den strengen Strafen resultieren kann – von Prüfverfahren über Geldstrafen bis auf Löschung im Register für Abschlussprüfer. Sie sind durch den Ausschuss für Finanzaufsicht (KNF) bzw. die neue Aufsichtsbehörde für den Prüfungsmarkt – die Polnische Agentur für Prüfungsaufsicht (PANA) – aufzuerlegen.
Obwohl die Agentur bereits zum 1. Januar 2020 funktionsfähig werden und die Durchführung ihrer Aufgaben anfangen sollte, bisher ist sogar ihre Geschäftsführung noch nicht bekannt. Hoffentlich bringt dieser schlimme Anfang wohl gut Ende.
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über die steuerrechtlichen und finanziellen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein. Profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten!
Jetzt abonnieren