Katarzyna STENCEL
Audit Supervisor bei RSM Poland
Wie Ende 2019 angekündigt, beginnen wir nach Besprechung der Themen betreffend Sachanlagen und Rückstellungen eine Reihe von Beiträgen über Finanzinstrumente. Wir möchten Ihnen näher bringen, wie die Finanzinstrumente vom praktischen Standpunkt zu identifizieren und anschließend richtig zu bewerten und darzustellen sind. Dabei helfen uns nicht nur die Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (im Weiteren: RLG) und der Verordnung zu detaillierten Grundsätzen über Anerkennung, Bewertungsmethoden, Abgabenumfang und Methoden der Darstellung von Finanzinstrumenten (GBl. 2017 FN. 277) (im Weiteren: FIVO), sondern auch und vor allem die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) – darunter grundsätzlich der IFRS 9, sowie auch der IFRS 7, IAR 32 und IAR 39.
Es ist zu betonen, dass es zurzeit keine umfassende Bearbeitung über Finanzinstrumente, d.h. keinen Nationalen Rechnungslegungsstandard zu diesem Thema gibt. Der Nationale Rechnungslegungsstandard Nr. 4 „Wertminderung von Vermögenswerten” bestimmt jedoch die Grundsätze für Vornahme von Wertberichtigungen bei den Finanzinstrumenten, deren Wert sich minderte. Zugleich ist zu beachten, dass sich seit dem Inkrafttreten der Grundsätze des MSSF 9 Finanzinstrumente, d.h. seit 1. Januar 2018, die polnischen Vorschriften über Finanzinstrumente mit den internationalen Vorschriften nicht mehr decken.
In Bezug auf IFRS sind die Klassifizierung und Bewertung von Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, Wertminderungen und Sicherungsbilanzierung in dem IFRS 9 geregelt, der grundsätzlich als Revision des IAS 39 gilt. Der IFRS 7 konzentriert sich dagegen auf Angaben und Risiken der Verwaltung von Finanzinstrumenten, was von IAS 32 übernommen wurde. Der IAS 32 regelt zurzeit nur die Darstellungsvoraussetzungen.
Finanzinstrumente richtig verstehen
Sind wir uns aber angesichts so vieler verschiedener Quellen der Regelungen völlig bewusst, was unter den Finanzinstrumenten zu verstehen ist? Gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 23 des Rechnungslegungsgesetzes ist unter den Finanzinstrumenten ein Vertrag zu verstehen, der die Entstehung der finanziellen Vermögenswerte bei einer der Parteien und einer finanziellen Verbindlichkeit bzw. eines Kapitalinstruments bei der anderen Partei verursacht, vorausgesetzt dass aus dem zwischen zwei oder mehreren Parteien abgeschlossenen Vertrag eindeutig wirtschaftliche Folgen resultieren, ungeachtet dessen, ob die Ausübung der Rechte bzw. Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedingungslos oder bedingt ist. Das Vorliegen eines Vertrags sowie die Entstehung der finanziellen Vermögenswerte, finanziellen Verbindlichkeiten bzw. des Kapitalinstruments gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen für Identifizierung von Finanzinstrumenten.
Ähnlich werden die Finanzinstrumente durch den IAS 32 definiert. Es ist jedoch zu beachten, dass seine Leitlinien durch alle Unternehmen in Bezug auf alle Finanzinstrumente anzuwenden sind, ausgenommen u.a.:
- Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures,
- Rechte und Verpflichtungen des Arbeitgebers aus leistungsorientierten Arbeitnehmerplänen (siehe IAS 19),
- Versicherungsverträge (siehe IFRS 4) oder
- Finanzinstrumente, Verträge und Verpflichtungen aus Transaktionen, die aufgrund der eigenen Geschäftsanteile/Aktien abgerechnet werden (siehe IFRS 2), mit bestimmten Ausnahmen.
Das RLG und der IAS 32 definieren auch solche Begriffe wie finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Kapitalinstrumente, die wir jetzt unter die Lupe nehmen.
Was sind finanzielle Vermögenswerte?
Nach RLG sind unter den finanziellen Vermögenswerten die monetäre Vermögenswerte, die durch andere Unternehmen emittierten Kapitalinstrumente sowie das aus dem Vertrag resultierende Recht auf Erhalt von monetären Vermögenswerten bzw. das Recht auf Austausch von Vermögenswerten mit einem anderen Unternehmen unter günstigen Bedingungen zu verstehen. Mit anderen Worten sind unter finanziellen Vermögenswerten u.a.:
- finanzielle Mittel in der Landeswährung sowie in Devisen auf Bankkonten,
- Termineinlagen, Bankdepots,
- Staatsanleihen und Anleihen der Unternehmen,
- Forderungen aus gewährten Darlehen,
- Forderungen aus Finanzierungsleasing,
- Wechselforderungen,
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
- Geschäftsanteile/Aktien an einem anderen Unternehmen,
- Termingeschäfte
zu verstehen.
Haben Sie Zweifeln daran, ob die Informationen, welche Sie von der Buchhaltungsabteilung erhalten, zuverlässig sind?
MEHR
Das Gesetz bestimmt zugleich, dass zu den finanziellen Vermögenswerten insbesondere:
- Rückstellungen und aktive latente Steuern,
- Finanzgarantieverträge, welche die Erfüllung der Pflichten aus der gewährten Garantie in Form der Bezahlung der Beträge vorsehen, die den Verlusten entsprechen, welche von dem Begünstigten aufgrund der Nichtzahlung der Verbindlichkeit durch den Schuldner innerhalb der genannten Frist getragen wurden.
- Verträge über Übertragung der Rechte aus Wertpapieren in dem Zeitraum zwischen dem Abschluss und Abrechnung des Geschäfts, falls die Erfüllung dieser Verträge der Herausgabe von Wertpapieren innerhalb einer bestimmten Frist bedarf, auch falls die Übertragung dieser Rechte in Form der Aufzeichnung auf dem Wertpapierdepotkonto erfolgt, das durch ein dazu aufgrund von separaten Vorschriften befugtes Subjekt geführt wird,
- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus den Plänen, aus denen die Anteile der Arbeitnehmer und anderen mit dem Unternehmen verbundenen Personen an dem Kapital des Unternehmens resultieren, denen das Unternehmen angehört,
- Verschmelzungsverträge von Gesellschaften, aus denen sich die Pflichten nach Art. 44b Abs. 9 RLG ergeben,
nicht zählen.
Was bedeutet das in der Praxis? Die Unternehmen, die der obligatorischen Abschlussprüfung unterliegen und zugleich die Definition des kleinen Unternehmens nicht erfüllen, sind verpflichtet, die detaillierten Grundsätze über Finanzinstrumente, d.h. Grundsätze der FIVO anzuwenden. Das gilt sowohl für finanzielle Vermögenswerte, als auch für finanzielle Verbindlichkeiten.
Um dies zu veranschaulichen, können die Forderungen und gewährte Darlehen, die zu den finanziellen Vermögenswerten zählen, zu berichtigten Anschaffungskosten und falls das Unternehmen sie für Verkauf innerhalb von maximal 3 Monaten bestimmt, zum Marktwert bzw. zu einem anders bestimmten beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Unternehmen legen nicht immer einen Wert darauf und bewerten die vorgenannten Posten zu Anschaffungskosten, eventuell unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Vorsichtsprinzips.
Vergleichsweise gilt jeder Vermögenswert als finanzieller Vermögenswert nach IAS 32, falls er:
- ein Zahlungsmittel,
- ein Kapitalinstrument eines anderen Unternehmens,
- ein vertragliches Recht ist,
- flüssige oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder
- finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen unter potenziell vorteilhaften Bedingungen für das Unternehmen auszutauschen oder
- ein Vertrag ist, der in den Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden kann und bei dem es sich um Folgendes handelt:
- ein nicht derivatives Finanzinstrument, das eine vertragliche Verpflichtung des Unternehmens enthält oder enthalten kann, eine variable Anzahl der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens zu erhalten oder
- ein derivatives Finanzinstrument, das nicht durch Austausch eines festen Betrags an Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erfüllt wird oder werden kann.
Ein paar Worte über finanzielle Verbindlichkeiten
Gleich sieht die Situation mit den finanziellen Verbindlichkeiten aus. Gemäß RLG versteht man darunter die Verpflichtung des Unternehmens zur Herausgabe von finanziellen Vermögenswerten oder zum Austausch des Finanzinstruments mit einem anderen Unternehmen. Sie können zu berichtigten Anschaffungskosten und falls das Unternehmen sie für Verkauf innerhalb von maximal 3 Monaten bestimmt, zum Marktwert bzw. zu einem anders bestimmten beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen u.a.:
- eingegangene Darlehen und Kredite,
- Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing.
Nach IAS 32 sind sie sozusagen die Umkehrung von finanziellen Vermögenswerten. Eine finanzielle Verbindlichkeit ist also jede Verbindlichkeit, die:
- vertragliche Verpflichtung ist,
- flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte an ein anderes Unternehmen abzugeben; oder
- finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu Bedingungen zu tauschen, die potenziell ungünstig sind; oder
- ein Vertrag ist, der in den Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens beglichen werden kann oder wird und bei dem es sich um Folgendes handelt:
- ein nicht derivatives Finanzinstrument, durch welches das Unternehmen verpflichtet ist oder verpflichtet werden kann, eine variable Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu liefern oder
- ein derivatives Finanzinstrument, das nicht durch Austausch eines festen Betrags an Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden kann.
An dieser Stelle soll man auf die Definition des kleinen Unternehmens nach Art. 3 Abs. 1c RLG hinweisen. Gemäß dieser Vorschrift sind kleine Unternehmen Handelsgesellschaften (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, auch in Organisation) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts und andere juristische Personen und Niederlassungen der ausländischen Gesellschaften im Sinne der Vorschriften des Gesetzes vom 6. März 2018 über Grundsätze der Beteiligung der ausländischen Unternehmer und anderen ausländischen Personen am Wirtschaftsverkehr auf dem Gebiet der Republik Polen, falls diese Unternehmen in dem Geschäftsjahr, für das sie den Jahresabschluss aufzustellen haben und in dem vorangegangenen Geschäftsjahr und im Falle der die Geschäftstätigkeit aufnehmenden Subjekte bzw. der die Führung der Bücher auf die gesetzlich vorgeschriebene Art und Weise beginnenden Subjekte zumindest zwei der folgenden drei Größen nicht überschritten haben:
- 25,5 Mio. PLN – im Falle der Summe der Aktiva zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres,
- 51 Mio. PLN – im Falle der Nettoumsatzerlöse für das jeweilige Geschäftsjahr,
- 50 Personen – im Falle der jahresdurchschnittlichen Beschäftigung umgerechnet in Vollzeitstellen
– gegenüber denen das Feststellungsorgan die Entscheidung über Aufstellung eines vereinfachten Jahresabschlusses traf, was in der Praxis die Fassung des entsprechenden Beschlusses bedeutet, in der Theorie spätestens bis zum Stichtag für die Aufstellung des Jahresabschlusses, d.h. bei den meisten Unternehmen bis 31. März des Folgejahres nach dem Jahr, für das der Jahresabschluss aufzustellen ist.
Kapitalinstrumente nicht weniger wichtig
Zum Schluss sollte man Kapitalinstrumente definieren, unter denen die Verträge zu verstehen sind, die einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Befriedigung bzw. Absicherung aller Gläubiger, sowie die Verpflichtung des Unternehmens begründen, Eigenkapitalinstrumente, insbesondere Geschäftsanteile, Eigenaktienoptionen bzw. Optionsscheine zu emittieren bzw. zu liefern.
Klassifizierung
Während die Definitionen der vorgenannten Begriffe im RLG zu finden sind, ´sind die detaillierte Unterteilung von Finanzinstrumenten und ihre Bewertungsgrundsätze der FIVO zu entnehmen, ausgenommen u.a.:
- die durch das Unternehmen emittierten bzw. ausgestellten Kapitalinstrumente, darunter Geschäftsanteile, Eigenaktienoptionen, Bezugsrechte, Optionsscheine, Aktienrechte und sonstige Finanzinstrumente, die nach dem Gesetz durch das Unternehmen als das Eigenkapital zu behandeln sind,
- Geschäftsanteile an den untergeordneten Unternehmen.
Die Finanzinstrumente alleine sind durch das polnische Bilanzrecht nach folgenden Kategorien klassifiziert:
- zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
- gewährte Darlehen und eigene Forderungen,
- bis zur Fälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte,
- zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
Zusammenfassung
Die vorgenannten Vergleiche und ersten Schlussfolgerungen ergeben sich aus der vor allem aufgrund des RLG und der FIVO, sowie des IAS 32 durchgeführten Analyse. Die Details zu den Finanzinstrumenten, die in den internationalen Rechnungslegungsstandards angesprochen werden, sind eine andere Geschichte. In den nächsten Beiträgen versuchen wir Ihnen näher zu bringen, wie die Finanzinstrumente aufgrund der IFRS zu identifizieren, zu bewerten und in dem Jahresabschluss darzustellen sind und man die Wertminderung, den SPPI-Test, das Modell zur Berücksichtigung erwarteter Kreditverluste und das Hedging betrachten soll. Bleiben Sie auf dem Laufenden und machen Sie sich mit diesen Beiträgen vertraut.
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über die steuerrechtlichen und finanziellen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein. Profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten!
Jetzt abonnieren