Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Verrechnungspreiskorrekturen (eng. transfer pricing adjustment) näher bringen, die von dem Gesetzgeber im Art. 11e des Gesetzes vom 15. Februar 1992 über die Körperschaftsteuer (im Weiteren: KStG-PL) und entsprechend im Art. 23q des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer (im Weiteren: EStG-PL) direkt geregelt wurden. Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen auch die Stellung der Finanzbehörden dazu, die in den zuletzt veröffentlichten steuerlichen Einzelfallauslegungen in diesem Bereich zum Ausdruck gebracht wurde.