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19 Oktober 2015
Karolina STANKIEWICZ

Die Ausübung der Geschäftstätigkeit hängt untrennbar mit der Buchführungspflicht zusammen. Ein Unternehmer kann die Bücher entweder alleine führen oder damit ein Buchführungsbüro beauftragen. Am häufigsten wird diese Pflicht durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), d.h. durch die vereinfachte Buchführung erfüllt. Eine andere Möglichkeit, die jedoch mehr Zeit und Geld in Anspruch nimmt, ist die vollständige Buchführung. Man soll also wissen, wer zur vollständigen Buchführung verpflichtet ist und wie er sich darauf vorbereiten kann.

14 Oktober 2015
Przemysław POWIERZA

Der Steuerberater ist grundsätzlich dafür da, damit das Geschäft im Vordergrund bleiben kann und durch eventuelle steuerliche Probleme nicht zu stark betroffen wird. Wir versuchen stets mit unseren Mandanten so einen Zustand gemeinsam zu erreichen, dass man das Modell des Geschäfts erreicht, wo die Devise „business first“ herrscht. Die etwaigen Analysen (auch für interne, mit dem Controlling zusammenhängende Zwecke) sollen natürlich optimiert werden, darunter auch Steuerabrechnungen, sie sollen aber zugleich im Hintergrund bleiben. Das Geschäft wird ja niemals deswegen geführt, weil man einen Jahresabschluss aufstellen will oder eine Steuer zahlen möchte. Dies sind vielmehr nicht wirklich gewollten Konsequenzen dieses Geschäfts.

5 Oktober 2015
Dawid STOLAREK

In meinem letzten Eintrag erläuterte ich, wie schwierig es ist, die Bedingungen, unter welchen die Unternehmer in der Zukunft funktionieren werden müssen, vorherzusehen. Diese Herausforderung hat eine grundlegende Bedeutung für Bestimmung der Entwicklungsskala und Entwicklungsrichtungen eines Unternehmens, welche sich hauptsächlich auf seine Wertschöpfungsfähigkeit auswirken. Deswegen ist dieser Prozess trotz Schwierigkeiten weder zu missachten noch zu unterschätzen.

28 September 2015
Karina KOPCZYŃSKA

Art. 79. Nr. 4 des Gesetzes über die Rechnungslegung bestimmt, dass derjenige, der entgegen den Gesetzesvorschriften bei dem zuständigen Gerichtsregister keinen Jahresabschluss bzw. Lagebericht einreicht, sich strafbar macht  und somit der strafrechtlichen Verantwortung: einer Geldstrafe oder Freiheitsbeschränkungsstrafe unterliegt.

Die Sanktionen für die Nichteinreichung des Jahresabschlusses ergeben sich aus dem Steuerstrafgesetzbuch.

22 September 2015
Przemysław POWIERZA

Als Anfang 2003 die ersten Bestimmungen über die Auslegung der steuerrechtlichen Vorschriften in die Abgabenordnung aufgenommen wurden, verkündete das Finanzministerium seinen großen Erfolg. Den Steuerpflichtigen wurde mitgeteilt, dass von nun an die Rechtssicherheit erheblich steigt, weil die Art und Weise, auf welche die Vorschriften auszulegen und anzuwenden sind, praktisch im Voraus bekannt sein wird. In Praxis – wie es meistens vorkommt – erwies sich, dass die Sicherstellung der Einheitlichkeit der vergebenen Interpretationen (zunächst waren sie bei dem Vorsteher jedes Finanzamtes zu beantragen, jetzt werden sie ausschließlich von einigen bestimmten Leitern der Oberfinanzdirektionen vergeben) und Festlegung des Umfangs des Schutzes, der dadurch den fragenden Steuerpflichtigen gewährleistet wird, sehr problematisch sind. Dann erschien aus Initiative des Oberverwaltungsgerichts die „Geister-Interpretation” – zwar vergeben, aber immer noch nicht zugestellt. Darüber hinaus gibt es jetzt auch eine andere Schwierigkeit – falls die erhaltene Interpretation nach dem Standpunkt des Steuerpflichtigen den Rechtsvorschriften nicht entspricht, dann ist er gezwungen, auf die endgültige Entscheidung sogar...5 Jahre zu warten. Das Problem liegt darin, dass sich die Vorschriften in dieser Zeit mehrmals ändern können, während der Steuerpflichtige auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit verzichtet. Nicht jeder kann sich (sowohl mental, als auch finanziell) leisten, gegen den Strom zu schwimmen.

14 September 2015
Leszek WOZIŃSKI

Die von den Steuerpflichtigen abgeschlossenen Geschäfte sind entsprechend zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden die steuerliche Bücher und Aufzeichnungen geführt. Sie gelten als buchhalterische Nachweise, deswegen sollen sie die Unternehmenslage wahrheitsgemäß widerspiegeln. 

Nur inhaltlich korrekt geführte und fehlerfreie Bücher können bei einem vor Finanzbehörden anhängigen steuerlichen Verfahren als Beweis genutzt werden.

31 August 2015
Ewa PYTEL

Was ist günstiger in Bezug auf abzugsfähige Betriebsausgaben: Miete eines Personenkraftwagens oder sein operatives Leasing? Welche Bedeutung hat für einen Unternehmer – Steuerpflichtigen die Art des abgeschlossenen Vertrags?

24 August 2015
Monika KAŁUZIAK

Ein Steuerpflichtiger, der einen Überschuss der Vorsteuer über die berechnete Steuer ausweist, kann diesen Betrag auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen oder ihn auf das angegebene Bankkonto erstattet bekommen. Die Mindestfrist, innerhalb welcher das Finanzamt den beantragten Betrag erstattet, beträgt 25 Tage.

7 August 2015
Piotr NOWATKOWSKI

Letztens stieß ich im Netz auf einen spannenden Bericht über die Wirtschafts-und Handelszusammenarbeit zwischen Polen und Italien. Unter vielen interessanten, in der Veröffentlichung genannten Daten, fesselten meine Aufmerksamkeit insbesondere diese bezüglich der Größe von italienischen Unternehmen, die in Polen investieren.

3 August 2015
Lidia KRYSTMAN

Outsourcing ist nichts anderes als die Aussonderung von bestimmten Unternehmensaufgaben und ihre Abgabe an externe Dienstleister, die diese effektiver bewältigen können – so die Theorie. Sollten wir aber tatsächlich einen so empfindlichen und wichtigen Bereich wie Buchführung in fremde Hände geben? Bei kleinen und mittleren Unternehmen – doch. Bei KMU hat Outsourcing der Buchhaltung einen deutlichen Vorsprung vor der internen Buchführung.

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