Vielleicht ein bisschen zum Trotz möchte ich Ihre Aufmerksamkeit nicht darauf lenken, ob die Zusammenarbeit eines Abschlussprüfers mit der Geschäftsführung/Vorstand oder dem Aufsichtsrat des geprüften Subjekts heutzutage positiv oder negativ zu beurteilen ist, sondern darauf, unter welchen Aspekten solch eine Beurteilung erfolgen soll.