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Newsletter der RSM Poland

SLIM VAT 3 und Umsetzung der CESOP-Vorschriften. Welche Änderungen bereitet das polnische Finanzministerium vor?

30 August 2022
SLIM VAT 3 enthält ein Paket von Lösungen, die – wie vom polnischen Finanzministerium angekündigt – Vereinfachungen darstellen und den Finanzbehörden Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs an die Hand geben. Derzeit befindet sich der Entwurf in der öffentlichen Konsultationsphase. Gleichzeitig wird ein Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen über das europäische zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem (CESOP) ausgearbeitet, an das Informationen über Transaktionen und  Steuerpflichtige übermittelt werden sollen.

Verpflichtung zur Nutzung des Landesweiten E-Rechnungssystems rückt näher

11 April 2022
Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung erlassen, die es Polen ermöglicht, die Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter Rechnungen (E-Rechnungen) über das Landesweite E-Rechnungssystem [poln. Krajowy System e-Faktur; KSeF] einzuführen.

Gesetz über die Unterstützung ukrainischer Staatsangehöriger - steuerliche Aspekte

28 März 2022
Am 12. März 2022 hat der Sejm das Gesetz über die Unterstützung ukrainischer Staatsangehöriger verabschiedet. Noch am selben Tag wurde es vom Präsidenten unterzeichnet und im Amtsblatt der Republik Polen veröffentlicht. Das im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine erlassene Sondergesetz führt viele Änderungen ein – unter anderem im Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuergesetz.

Erläuterungen zu den Verrechnungspreiskorrekturen

22 April 2021
Tomasz BEGER
Anfang April 2021 wurden die Erläuterungen zu den Verrechnungspreiskorrekturen durch das Finanzministerium veröffentlicht. Diese Erläuterungen gelten nicht als eine Rechtsquelle, sondern eher versuchen, die Anwendung der Rechtsvorschriften über Korrekturen der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen näher zu bringen. In diesem Beitrag nehmen wir die wichtigsten Bemerkungen des Finanzministeriums dazu unter die Lupe.

Verlängerung der Frist für Verrechnungspreisdokumentation 2020

19 April 2021
Tomasz BEGER
Bestimmt freuen sich die Steuerpflichtigen darüber, dass am 8. April 2021 das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über Akzisesteuer und einiger anderer Gesetze vom Präsidenten unterzeichnet wurde, mit dem die Frist für die Erfüllung der Informationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise verlängert wird.

Polnische Rechtsvorschriften über Erfassung der geschuldeten Steuer und Vorsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe unvereinbar mit dem EU-Recht

19 März 2021
Przemysław POWIERZA
Trybunał Sprawiedliwości Unii Europejskiej wydał wczoraj (18 marca) bardzo ważny dla polskich podatników wyrok w sprawie o sygn. C-895/19, w którym orzekł, że polskie przepisy dotyczące odliczania VAT przy spóźnionym ujęciu WNT nie są zgodne z regulacjami unijnymi.

Erleichterungen für britische, norwegische und nordirische Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer – aktueller Stand der Dinge

26 Februar 2021
Przemysław POWIERZA
Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien für umsatzsteuerliche Zwecke als Drittland anzusehen. Damit ergeben sich zusätzliche Verpflichtungen für britische Unternehmer, welche umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten in einem EU-Mitgliedstaat (z. B. in Polen) ausüben.

Änderungen in der Umsatzsteuer seit 1 Januar 2021

22 Januar 2021
Przemysław POWIERZA
Wir möchten Ihnen die Änderungen der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften in Polen näher bringen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind und sich auf Ihre Abrechnungen der Umsatzsteuer wesentlich auswirken können. Analysieren Sie sorgfältig diese Änderungen und bei jeglichen Zweifeln kontaktieren Sie Ihren Berater bei RSM Poland.

Neues Beihilfeprogramm – lassen Sie Ihre Steuern bis Ende 2022 stunden

14 Dezember 2020
Przemysław POWIERZA
Die Europäische Kommission genehmigte die polnische Regelung für Erhöhung der Höchstgrenze für staatliche Beihilfen, die von den Finanzbehörden als sonstige Formen der Steuervergünstigung durch die Stundung der Steuerschuld oder Verteilung ihrer Zahlung auf Raten gewährt werden. Die Höchstgrenze der Beihilfen liegt jetzt bei 800 Tsd. Euro.

Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung der Berichte über Umsetzung der Steuerstrategie ab 2021

6 November 2020
Piotr LISS
Letzte Woche wurden zahlreiche Änderungen im Steuerrecht durch den Sejm verabschiedet. Neben der Erstreckung der Körperschaftsteuer auf Kommanditgesellschaften und Einführung der sog. estnischen Körperschaftsteuer soll der Aufmerksamkeit der Steuerpflichtigen die Pflicht zur Erstellung und Bekanntgabe der Information über umgesetzte Steuerstrategie für das jeweilige Steuerjahr nicht entgehen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Diese Pflicht gilt jedoch nur für die größten Steuerpflichtigen und steuerliche Kapitalgruppen.

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