Jeder Unternehmer ist verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle seiner Firma zu erfassen. Die Buchhaltungsform hängt von der Form der ausgeübten Geschäftstätigkeit und dem erzielten Jahresumsatz ab.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle seiner Firma zu erfassen. Die Buchhaltungsform hängt von der Form der ausgeübten Geschäftstätigkeit und dem erzielten Jahresumsatz ab.
Die Hilfspaket-Maßnahmen sollen die Lähmung der Sitzungsabhaltung und Beschlussfassung durch Organe der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in dem aufgrund von COVID-19 eingetretenen Notstand und der dadurch verursachten Krisensituation verhindern.
Nach der Einleitung zum Thema Finanzinstrumente aufgrund des polnischen und internationalen Rechts, Vertiefung des Themas Klassifizierung und Bewertung von Anleihen, Analyse der erstmaligen Erfassung der Instrumente in den Büchern und ihre Klassifizierung gemäß den neuen Leitlinien des IFRS 9 kommt jetzt die Zeit für Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
Der M&A-Markt unterliegt den Konjunkturzyklen. Da er von der Lage der jeweiligen Unternehmen abhängig ist, gibt es darin Höhen und Tiefen. Angesichts der SARS-COV-2-Epidemie und der beginnenden Weltwirtschaftskrise stellen sich diejenigen Unternehmenseigentümer, die gerade den Verkauf ihrer Unternehmen geplant haben, zuletzt eine Frage: „Macht es überhaupt einen Sinn, das Geschäft in der Krise zu verkaufen?“
Die sich zurzeit ausbreitende Coronavirus-Pandemie bleibt nicht ohne Einfluss auf Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Die Fristen für Erfüllung der Pflichten zur Einreichung der Erklärung über Erstellung der landesspezifischen Dokumentation sowie der Information über Verrechnungspreise bleiben unverändert, d.h. laufen am 30. September 2020 ab. Gemäß Art. 31z des sog. Sondergesetzes wurde diese Frist bis zum 30. September 2020 für diejenigen Steuerpflichtigen verlängert, deren Steuerjahr nach 31. Dezember 2018 begonnen und vor 31. Dezember 2019 geendet hat.
Durch die Situation, mit der wir jetzt zu tun haben, wird ein ganz neuer Ansatz zu Unternehmens- und Ressourcenmanagement entwickelt. Ob diese Änderungen erfolgreich sind und somit die jeweilige Organisation durchhalten wird, ist stark davon abhängig, wie schnell wir die Geschäftsprozesse neu gestalten und unsere Mitarbeiter auf den neuen Arbeitsmodus umstellen. Aufgrund der ständigen Änderungen und der fehlenden Möglichkeit, diesen Prozess genau zu planen, haben sich die Organisationen einem höheren Cyberrisiko wie je zuvor ausgesetzt.
In einem unserer letzten Beiträge beschrieben und definierten wir verschiede Finanzinstrumente nach dem polnischen und dem internationalen Bilanzrecht, sowie präsentierten wir eine angemessene Klassifizierung der Anleihen. Diesmal nehmen wir unter die Lupe die Methode der erstmaligen Erfassung dieser Instrumente sowie deren Klassifizierung nach den neuen Leitlinien der IFRS 9.
Die Wahl eines Arbeitsplatzes, wo Sie Ihre berufliche Laufbahn einschlagen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben, deswegen empfiehlt es sich, sie gut zu überlegen und möglichst viele Informationen über den künftigen Arbeitgeber zu sammeln. Ziehen Sie die Aufnahme der Arbeit bei RSM Poland gerade in Erwägung und sind Sie gespannt, wie das Bewerbungsverfahren bei uns aussieht, dann ist dieser Beitrag gerade für Sie. Gerne bringe ich Ihnen die einzelnen Bewerbungsstufen näher und ich erkläre Ihnen, was Sie von jeder davon erwarten können.
In einem unserer letzten Beiträge präsentierten wir die am häufigsten vorkommenden Finanzinstrumente: diese einfachen sowie diese mehr komplexen. Als Wirtschaftsprüfer stoßen wir oft auf Zweifel betreffend die Angaben und Bewertung – und es geht nicht nur um die üblichsten Finanzinstrumente wie befristete Verträge, Finanzierungsleasing oder Darlehensverträge, sondern auch um diejenigen, die in der Geschäftspraxis seltener vorkommen wie in Stammaktien wandelbare Schuldverschreibungen, Anleihen oder Optionen auf Aktien eines anderen Unternehmens.
Bei Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation für 2018 wählte ein Großteil der verbundenen Unternehmen das Steuerregime von 2019, um die Vereinfachungen im Bereich der Befreiung von der Dokumentationspflicht für inländische Transaktionen in Anspruch nehmen zu können.
Gemäß Art. 11n des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL) können verbundene Unternehmen, die den Wohnsitz, Sitz bzw. die Geschäftsführung auf dem Gebiet der Republik Polen haben, von der Pflicht zur Erstellung der landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation von Verrechnungspreisen befreit werden.