Kamila DOBOSZ
Tax Consultant bei RSM Poland

Die sich zurzeit ausbreitende Coronavirus-Pandemie bleibt nicht ohne Einfluss auf Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Die Fristen fuer Erfuellung der Pflichten zur Einreichung der Erklaerung ueber Erstellung der landesspezifischen Dokumentation sowie der Information ueber Verrechnungspreise bleiben unveraendert, d.h. laufen am 30. September 2020 ab. Gemaeß Art. 31z des sog. Sondergesetzes [1] wurde diese Frist bis zum 30. September 2020 fuer diejenigen Steuerpflichtigen verlaengert, deren Steuerjahr nach 31. Dezember 2018 begonnen und vor 31. Dezember 2019 geendet hat.

Verringerte Einnahmen, Notwendigkeit, feste Kosten zu tragen, Produktionsstillstaende oder höhere Preise fuer RHB-Stoffe sind nur einige negative Folgen der Pandemie. Und in dieser Realitaet muessen sich alle Wirtschaftstraeger aus allen Branchen zurechtfinden. Die durch die Epidemie verursachte Krise fuehrt bereits jetzt oder in einer nahen Zukunft dazu, dass es notwendig sein wird, bestimmte Entscheidungen in Zusammenhang mit der ausgeuebten Geschaeftstaetigkeit und dem Funktionieren im Rahmen eines Konzerns zu treffen. Man kann annehmen, dass sich z.B. die Finanzierungsvoraussetzungen in den Gruppen von verbundenen Unternehmen aendern. Der festgelegte Zinssatz soll an das sich aendernde, und z.B. mit der Tilgung der Verschuldung durch die Darlehensnehmer zusammenhaengende Risiko angepasst sein.

Vielleicht aendert sich die Verteilung der Funktionen zwischen den Transaktionspartnern oder vielleicht der bisher nur von einem Transaktionspartner uebernommenen Risiken, die jetzt unter mehreren Unternehmen verteilt werden. Falls dadurch die ökonomisch relevanten Funktionen, Wirtschaftsgueter oder Risiken zwischen verbundenen Unternehmen uebertragen werden, was sich auf das Einkommen des Steuerpflichtigen auswirkt, dann entsteht die Pflicht zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation, die mit solch einer Umstrukturierung verbunden ist.

Die Anzahl der unguenstigen Faktoren, die sich auf die Skala der ausgeuebten Geschaeftstaetigkeit auswirken können, laesst sich jetzt jedoch kaum vorhersehen aufgrund der Tatsache, dass man nicht weiß, wie lange die Pandemie dauern wird und wie sie die Wirtschaften aller Staaten beeinflusst. Man kann jedoch erwarten, dass sich im Rahmen der Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen die Lieferketten, Transaktionsbedingungen sowie die Funktionsanalyse alleine aendern. All das wird zum Ziel haben, sich an das Funktionieren in Zeiten einer Wirtschafskrise anzupassen.

VERRECHNUNGSPREISE
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In Bezug auf Vergleichsanalysen soll man auch den Wortlaut des Art. 11r KStG-PL beachten: Die Vergleichsanalyse und Konformitaetsbewertung sind nicht seltener als alle 3 Jahre zu aktualisieren, es sei denn, dass die Veraenderung der Wirtschaftsumwelt in einem die erstellte Analyse oder Bewertung stark beeinflussenden Maße die Vornahme der Aktualisierung in dem Jahr der aenderung begruendet.

Als Wirtschaftsumwelt eines Unternehmens gelten alle Ablaeufe und Faktoren, die zusammen die Unternehmensumwelt ausmachen. Die Veraenderungen der Wirtschaftsumwelt auf der mikro- und makroökonomischen Ebene wirken sich unter aktuell herrschenden Bedingungen auf das Funktionieren von verbundenen Unternehmen aus. Fuer die Steuerpflichtigen ist es zurzeit wichtig, nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzukommen, sondern auch auf diese Veraenderungen entsprechend zu reagieren.

Aufgrund der sich veraendernden Wirtschaftsumwelt erscheint bestimmt die Notwendigkeit, die von verbundenen Unternehmen vereinbarten Transaktionsbedingungen und Rendite zu verifizieren. Kann die 2019 erreichte Rendite auch 2020 realisiert werden? Bleiben die damals erstellten Vergleichsanalysen auch 2020 immer noch aktuell? Zweifelsohne sind diese Fragen bereits jetzt zu beruecksichtigen. Hoffentlich werden die Verrechnungspreisdokumentationen fuer Jahre 2023-2025 schon in Zeiten des Wirtschaftswachstums erstellt und die Vergleichsanalysen fuer die Jahre 2020, 2021 umfassen, in denen die durch die Epidemie verursachte Wirtschaftskrise ihre Spuren hinterlaesst.

Einen negativen Einfluss auf die ausgeuebte Geschaeftstaetigkeit spueren bestimmt polnische Unternehmen, die unter normalen Bedingungen das Einkommen auf einem bestimmten Niveau erzielen wuerden und anstatt dessen vielleicht einen Verlust erwirtschaften. Die Pflicht zur Erstellung der landesspezifischen Dokumentation fuer 2020 zwischen polnischen Unternehmen kann also mehrere Unternehmen als im Jahr 2019 betreffen, weil eine der Voraussetzungen fuer den Ausschluss der Transaktionen zwischen diesen Unternehmen von der Dokumentationspflicht nicht erfuellt wird.

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[1] Gesetz vom 31. Maerz 2020 ueber aenderung des Gesetzes ueber Sonderlösungen zur Verhinderung, Abwendung und Bekaempfung von COVID-19, der anderen Infektionskrankheiten und der dadurch verursachten Krisensituationen und einiger anderen Gesetzte.