In unserer Corporate Advisory-Praxis stoßen wir nicht selten auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), d.h. solch eine Kommanditgesellschaft, bei der Komplementär die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Oft ist Kommanditist der Kommanditgesellschaft der Geschäftsführer des Komplementärs. In solch einem Fall ist die Art und Weise der Vertretung der Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementärin – der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – bei den mit der Tätigkeit des Unternehmens verbundenen Geschäften zu beachten.