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Finanzinstrumente – wird es so heiß gegessen? Teil 4.

Katarzyna STENCEL
Audit Supervisor bei RSM Poland

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9, d.h. Hedge Accounting in Theorie und Praxis

Nach der Einleitung zum Thema Finanzinstrumente aufgrund des polnischen und internationalen Rechts, Vertiefung des Themas Klassifizierung und Bewertung von Anleihen, Analyse der erstmaligen Erfassung der Instrumente in den Büchern und ihre Klassifizierung gemäß den neuen Leitlinien des IFRS 9 kommt jetzt die Zeit für Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Wie Sie sich von uns überzeugen ließen, sind Finanzinstrumente ein unabdingbarer Bestandteil jeglicher Geschäftstätigkeit. Aufgrund ihres Charakters hängen diese Instrumente oft mit dem Zinssatzrisiko oder Fremdwährungsrisiko zusammen, die sich unmittelbar in dem Finanzergebnis des jeweiligen Unternehmens widerspiegeln. Für Identifizierung dieses Risikos, seine Messung, Überwachung und Sicherung des Unternehmens gegen seine eventuellen Folgen ist die Geschäftsleitung des Subjekts zuständig. Die Gesellschaft, die auf Maximierung des Finanzergebnisses ausgerichtet ist, soll sich also dessen bewusst sein, wie wichtig die Risikomanagement-Politik in der Organisation ist.

Wann ist Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen anzuwenden?

Wie sieht das in Bezug auf Finanzinstrumente aus? Kann die Auswirkung der u.a. aufgrund der Marktturbulenzen veränderlichen Zinssätze und Währungskurse vollständig oder teilweise eingeschränkt werden? Die Antwort auf diese Frage liefert Hedging, d.h. die Absicherung zur Kompensation der Auswirkung der Veränderlichkeit des Sicherungsinstruments auf das Finanzergebnis aufgrund der Auswirkung der Änderungen der beizulegenden Zeitwerte des Sicherungsinstruments durch ihre Gegenkontierung. Die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist freiwillig und unter der Voraussetzung möglich, dass die jeweilige Sicherungsbeziehung klar bestimmt, messbar und tatsächlich wirksam ist, was im weiteren Teil des Beitrags näher angesprochen wird.

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Es ist zu betonen, dass mit dem Inkrafttreten des IFRS 9 auch die Änderungen im Bereich der Bilanzierung von Sicherungen eingeführt wurden. Sie gelten vor allem für diejenigen Bilanzposten und künftigen Geschäfte, die mehreren Risiken ausgesetzt sind. Ein Beispiel dafür kann ein Kredit in Fremdwährung sein, der sowohl dem Zinssatzrisiko, als auch dem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt ist, oder ein Geschäft, wo das Warenrisiko und Fremdwährungsrisiko zusammen vorkommen. Eine Neuigkeit gegenüber den Regelungen des IAS 39 ist die Möglichkeit der Bestellung einer Sicherheitsbeziehung sowohl für nicht-derivative, als auch für derivative Instrumente, die zusammen einen aggregierten Posten ausmachen. Diese Lösung liegt näher den Marktpraktiken, denn die Absicherung von zwei Risikoarten zu demselben Tag erfolgen soll.

Wie ist das Risiko abzusichern?

In Bezug auf das Risikomanagement soll man jedoch beachten, dass die Risikomanagementstrategie und die Risikomanagement-Zielsetzung zwei separate Begriffe sind, die voneinander zu unterscheiden sind.

Die Risikomanagementstrategie ist der Zielsetzung übergeordnet, denn sie bestimmt, wie die Gesellschaft das Risiko verwaltet und sie identifiziert die Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist sowie mögliche Reaktionen darauf. Im Rahmen der Strategie kann die Gesellschaft z.B. die Aufrechterhaltung einer höheren Verschuldung, als angenommen wurde, mit einem variablen Zinssatz festlegen.

Die Risikomanagement-Zielsetzung ist dagegen auf eine bestimmte Sicherungsbeziehung anzuwenden und bestimmt die Art und Weise der Anwendung des jeweiligen Sicherungsinstruments zur Absicherung des jeweiligen Grundgeschäfts gegen Aussetzung einem bestimmten Risiko. Ein Beispiel dafür kann die Festlegung eines Währungs-Forwards als Sicherung für Fremdwährungsrisiko im Rahmen der in nächster Zeit abzuwickelnden Verkaufs sein.

Als Sicherungsinstrument kann ein derivatives Instrument festgelegt werden, ausgenommen manche ausgeübten Optionen, sowie ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die kein finanzieller Vermögenswert ist. Sein beizulegender Zeitwert bzw. die daraus resultierenden Cash-Flows sollen der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bzw. der Cash-Flows des Grundgeschäfts dienen.

Unter Grundgeschäften sind bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, nicht bilanzierte feste Verpflichtungen, hoch wahrscheinliche erwartete Transaktionen sowie Nettoinvestitionen in einem ausländischen Geschäftsbetrieb zu verstehen.

Arten der Sicherungsbeziehungen

Nach IFRS 9, Paragraph 6.5.2, sind drei Arten von Sicherungsbeziehungen zu nennen:

  • Fair-Value-Hedge,
  • Cash-Flow-Hedge,
  • Absicherung der Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb (siehe IAS 21:  Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse).

Gemäß IFRS 9, Paragraph 6.4.1, soll eine Sicherungsbeziehung alle unten genannten Kriterien erfüllen, um für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen eingestuft werden zu können.

  • Die Sicherungsbeziehung umfasst nur zulässige Sicherungsinstrumente und zulässige Grundgeschäfte.
  • Zu Beginn der Sicherungsbeziehung liegt eine formelle Designation und Dokumentation dieser Beziehung sowie wurde für diese Sicherung die Risikomanagementstrategie und -zielsetzung festgelegt.
  • Die Sicherungsbeziehung erfüllt alle unten genannten Anforderungen an Effektivität:
    • zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang, was bedeutet, dass sie sich in Gegenrichtungen aufgrund der Änderung eines Sicherungsrisikos ändern müssen, das gleich ist (wobei keine Methode für Ermittlung des Bestehens solch einen wirtschaftlichen Zusammenhangs durch den IFRS 9 vorgesehen ist),
    • die Auswirkung des Kreditrisikos dominiert nicht die Wertänderungen, die sich aus diesem wirtschaftlichen Zusammenhang ergeben,
    • die Sicherungsquote für Sicherheitsbeziehung ist gleich wie die Quote, die aus der Menge des Grundgeschäfts resultiert, das vom Unternehmen tatsächlich abzusichern ist sowie aus der Menge des Sicherungsinstruments, die das Unternehmen zur Absicherung dieses Grundgeschäfts tatsächlich anwendet.

Man darf nicht vergessen, dass eine wichtige Rolle bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen die Dokumentation der Sicherungsbeziehung spielt, die Folgendes bestimmen soll:

  • Sicherungsinstrument,
  • Grundgeschäft,
  • Art des abzusichernden Risikos und
  • Art und Weise, auf welche das Unternehmen beurteilen wird, ob die Sicherungsbeziehung die Anforderungen an Sicherungseffektivität erfüllt (darunter die vom Unternehmen durchgeführte Analyse von Quellen für fehlende Effektivität der Sicherung und Beschreibung der Methode für Bestimmung der Sicherungsquote).

Gemäß IFRS 9 muss man in der Dokumentation zugleich bestimmen, was unter einer effektiven Absicherung zu verstehen ist, denn das hat in der Praxis eine unterschiedliche Erfassung der Bewertung eines Grundgeschäfts in den Büchern zur Folge. Vor der Einführung des IFRS 9 sollte man unter einer effektiven Absicherung nach IAS 39 eine Absicherung zu mehr als 80% verstehen. Falls die jeweilige Absicherung als nicht effektiv angesehen wird, dann sind die Grundsätze von Hedge Accounting nicht anzuwenden und somit sind alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Sicherungsinstruments in einer Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

In Bezug auf Arten von Sicherungsbeziehungen sind folgende Methoden für ihre Erfassung im Jahresabschluss zu unterscheiden:

  • für Fair-Value-Hedge (aufgrund des MSSF 9, Paragraph 6.5.8) eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit gegen Marktpreisänderungen, denn ihr Preis bzw. Cash-Flows fest sind, sieht die Erfassung wie folgt aus:
  • zu hoch bzw. zu niedrig bewertete Sicherungsinstrumente (Gewinne oder Verluste) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen,
  • die Bewertung des Grundgeschäfts (Gewinne oder Verluste), die sich aus dem abzusichernden Risiko ergibt, verursacht die Berichtigung des Bilanzwertes des Grundgeschäfts und seine Erfassung auf der zweiten Seite der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Darstellung der Bewertung hängt davon ab, was tatsächlich abgesichert wird.

  • für Hedge des Cash-Flows (aufgrund des MSSF 9, Paragraph 6.5.11) gegen ihre Variabilität aufgrund eines bestimmten Risikos, das einen bilanzierten Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit betrifft, denn diese Cash-Flows können z.B. aufgrund des variablen Zinssatzes nicht fest sein, sieht die Erfassung wie folgt aus:
  • ein Teil des Gewinns bzw. Verlusts am Sicherungsinstrument, der als effektiv angesehen wurde, ist direkt im Eigenkapital zu erfassen,
  • ein Teil des Gewinns bzw. Verlusts, der als effektiv nicht angesehen wurde, ist als Gewinn bzw. Verlust zu erfassen.

Falls sich der angeschaffte Vermögenswert bzw. eingegangene Verbindlichkeit auf den Gewinn bzw. Verlust auswirkt, ist zu solch einem Zeitpunkt die Bewertung des Sicherungsinstruments, die im Eigenkapital erfasst wurde, in den Gewinn bzw. Verlust umzuklassifizieren.

  • Die Absicherung der Nettoinvestition ist ähnlich wie Cash-Flow-Hedge zu erfassen, d.h.:
  • der effektive Teil des Sicherungsinstruments ist im Eigenkapital zu erfassen,
  • derjenige Teil, der als nicht effektiv angesehen wurde, ist als Gewinn bzw. Verlust zu erfassen.

Zum Schluss ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr angewendet wird, falls ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Der freiwillige Verzicht auf ihre Anwendung ist nicht möglich, denn dies würde aufgrund der zuvor bestimmten Ziele und angewendeten Kriterien mit Einführungsgründen dieser Bilanzierung kollidieren.

Auswirkung von Hedge Accounting auf Finanzergebnis

Obwohl die Einführung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zeitaufwändig ist  – insbesondere aufgrund der mit der Führung einer formalen Dokumentation verbundenen Verschärfungen – und sie zweifelsohne die Finanzkennzahlen eines Unternehmens und somit auch die Bedingungen im Falle von Kreditverträgen beeinflusst, lässt sie die Schwankungen des Finanzergebnisses vermeiden, wodurch sie eine größere Transparenz der Jahresabschlüsse für ihre Empfänger sicherstellt. Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ermöglicht auch die Darstellung der Sicherungsbeziehungen gemäß der Geschäftsnatur der Abschlüsse von denjenigen Geschäften, die auf Derivate gestützt sind.

Sind Sie an der richtigen Erfassung der vorgenannten Finanzinstrumente in dem Jahresabschluss interessiert, dann verfolgen Sie aufmerksam die nächsten Beiträge auf unserem Blog.

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