In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einige der neuesten Änderungen näher bringen, die mit den Verordnungen des Ministers für Finanzen, Regionalfonds und Regionalpolitik vom 18. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnungen über Verrechnungspreisinformationen im Bereich der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für Darstellung der Daten in den Formblättern TPR-P und TPR-C eingeführt wurden. Diese Änderungsverordnungen gelten seit 1. Januar 2021 und sind auf die Verrechnungspreisinformationen für das nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Steuerjahr anzuwenden.