7 November 2022
Justyna SZCZYGIELSKA
Das Jahresende kommt in großen Schritten, was für die meisten Unternehmen mit der Notwendigkeit gleichbedeutend ist, die Handelsbücher zu schließen und den Jahresabschluss aufzustellen. Leider kann es in diesem Jahr mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden sein – viele Unternehmen werden aufgrund der Überschreitung bestimmter Grenzen mit zusätzlichen Pflichten belastet, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, dass ein Abschlussprüfer ihren Jahresabschluss prüft.
18 Juni 2021
Zuzanna BRÓDKA
Die Pläne für die Einführung des elektronischen Registerverfahrens vor dem Landesgerichtsregister (KRS) entstanden bereits 2018. Leider gilt solch ein Verfahren immer noch nur als ein Entwurf.
6 Mai 2021
Leszek WOZIŃSKI
Im Falle der Verschmelzung der Gesellschaften, mit der die bisherigen Anteilseigner die Kontrolle über die Unternehmen nicht verlieren, kann man die Methode der Interessenzusammenführung im Sinne des Art. 44 c des polnischen Rechnungslegungsgesetzes (RLG-PL) anwenden. Dies betrifft insbesondere die Verschmelzung der Gesellschaften, die direkt oder indirekt von demselben Mutterunternehmen abhängig sind sowie die Verschmelzung einer nachgelagerten Muttergesellschaft mit ihrer Tochtergesellschaft.
19 April 2021
Leszek WOZIŃSKI
Die Handelsgesellschaften mit dem ähnlichen Profil entscheiden sich oft für eine Verschmelzung, um sich schneller weiter zu entwickeln. Die Verschmelzung der Gesellschaften wird als eine Lösung verwendet, mit der die Effektivität der Unternehmen erhöht und Betriebskosten gesenkt werden, wodurch ein Synergieeffekt erzielt werden kann.
23 Januar 2017
Piotr STASZKIEWICZ
In der Wirtschaftswelt ist es nicht so einfach wie man es in den Hochschullehrbüchern beschreibt – aber genauso dadurch unterscheidet sich die Theorie von der Praxis. Besonders sichtbar ist das in unserem Land, wo junge Absolventen der Wirtschaftsuniversitäten auf die Geschäftswirklichkeit besonders schmerzhaft stoßen. Eine kalte Dusche wird ihnen bei dem Versuch der selbständigen Buchführung, Steuerabrechnung, Aufstellung eines Jahresabschlusses oder Durchführung der Prüfung eines Jahresabschlusses gegeben. So ist es und man kann nichts dafür – zumindest solange in dem Schulsystem die von den Experten geleiteten case study basierten Programme von Praktiken und Schulungen nicht eingeführt werden.
20 Januar 2017
Aneta STANIEWSKA
Es kommt die Zeit für den Abschluss der Bücher für das Geschäftsjahr 2016 und die Aufstellung der Jahresabschlüsse. Um die Vermögenslage des Subjekts zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zuverlässig darstellen zu können, soll man die Inventur innerhalb von bestimmten Fristen und mit der bestimmten Häufigkeit durchführen. Die Anweisungen dafür bestimmt Art. 26 des Rechnungslegungsgesetzes.
15 Januar 2016
Aneta STANIEWSKA
Um die Jahreswende sind die Bücher abzuschließen und die Inventur durchzuführen - man soll sich also darauf sorgfältig vorbereiten. Sind Sie gerade beim Abschluss des Geschäftsjahres, dann setzen Sie sich bitte mit der folgenden Aufstellung in Kenntnis und vergewissern Sie sich, ob sie allen gesetzlichen Pflichten in diesem Bereich nachgekommen sind.
21 Dezember 2015
Michał DREAS
Die Pflicht zur Durchführung der Inventur ergibt sich aus dem Rechnungslegungsgesetz (zu erinnern ist, dass am 23. September 2015 das Gesetz vom 23. Juli 2015 über Änderung des Gesetzes über die Rechnungslegung und einiger anderen Gesetze in Kraft trat (GBl. 2015, FN. 1333).
4 Dezember 2015
Anna FENGIER
Während der Prüfung von Jahresabschlüssen für das Jahr 2014 hatte ich den Eindruck, dass die Einführung des Inländischen Rechnungslegungsstandards Nr. 9 „Lagebericht” (nachstehend INL RLS 9 genannt) in Bezug auf die Qualität von Lageberichten tatsächlich wenig änderte. Weiterhin kommt es vor, dass ein Lagebericht nur eine Seite DINA4 umfasst und ausschließlich auf den Finanzangaben von zwei Jahren bzw. Informationen basiert, die direkt von dem Jahresabschluss kopiert und eventuell mit einem Kommentar „es gab einen Anstieg/Rückgang um..." versehen wurden, ohne detaillierte Erläuterungen, worauf die aufgeführten Änderungen zurückzuführen sind. Natürlich geht mir nicht darum, damit in dem Lagebericht die Geschäftsgeheimnisse offen gelegt werden, ich würde jedoch erwarten, dass er mehr komplexe Informationen enthält, wodurch man sich eigene Meinung über die tatsächliche Unternehmenslage bilden kann.
17 November 2015
Ewelina MĄDRAWSKA
Neben der unangemessenen Darstellung stößt man nicht selten in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung auf Mängel bezüglich der Kapitalflussrechnung, die ein wichtiger Ausgangspunkt für Analyse des Liquiditätsgrades des Subjekts sowie des Kapitalflusses im Unternehmen ist. Die Vernachlässigungen kommen auch in Bezug auf die Zusätzliche Information zum Jahresabschluss (ein Teil des Anhangs) vor, wo der häufigste Mangel das Fehlen von entsprechenden Angaben ist, darunter bezüglich der Geschäftsvorfälle, die zwar in der jeweiligen Periode in den Büchern nicht widerspiegelt sind, aber einen erheblichen Einfluss in Zukunft haben können.