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Blog: all - Seite 26

1 Juni 2016
Monika SKÓRKA

Prüfung der Jahresabschlüsse von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer gilt als ein immer wichtiger Bestandteil der Kommunikation zwischen den geprüften Subjekten und ihren Investoren und sie bildet eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines Sicherheitsgefühls bei den Anteilseignern, Aktionären und sonstigen externen Subjekten, die ihr Interesse an der Unternehmenslage zeigen.

11 Mai 2016
Piotr STASZKIEWICZ

Ein steigender Wettbewerb und ein immer noch starker Preisdruck – wie kommen die Abschlussprüfer mit einem so schwierigen Marktumfeld zurecht? Wie gewinnen sie neue Mandanten und wie ändert sich ihre Arbeit? Stehen sie vor immer mehreren Herausforderungen?

14 April 2016
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK

Die Erstattung der Umsatzsteuer, und genauer gesagt der Differenz zwischen der Vorsteuer und der geschuldeten Steuer, ist für Unternehmer oft ein wichtiger Faktor, der sich auf ihre Geschäftsentscheidungen und -pläne auswirkt, und nicht selten sogar über die Liquidität des jeweiligen Unternehmens entscheidet. Es ist ein Paradox, weil gerade die Umsatzsteuer eine neutrale Steuer für Unternehmer sein soll. Es ist also kein Wunder, dass sich die Unternehmer wünschen, damit die Umsatzsteuererstattung möglichst schnell erfolgt. Der Gesetzgeber wies bei der Umsetzung (zumindest seiner Meinung nach) des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes im Art. 87 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Umsatzsteuer (im Folgenden: UStG-PL) darauf hin, dass die Steuerdifferenz grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach der Einreichung der Steuerabrechnung durch einen Steuerpflichtigen erstattet werden soll. In einem weiteren Satz dieser Vorschrift steht jedoch, dass falls die Begründetheit der Erstattung einer Nachprüfung bedarf, darf der Vorsteher des Finanzamtes diese Frist bis zum Abschluss der Nachprüfung der Abrechnung des Steuerpflichtigen verlängern, welche im Rahmen einer amtlichen steuerlichen Vorprüfung, einer Außenprüfung oder eines Steuerverfahrens erfolgt.

1 April 2016
Michał DREAS

Am 13. Januar 2016 wurde durch das IASB der neue internationale Rechnungslegungsstandard 16 „Leasingverhältnisse” veröffentlicht, der den bisherigen IAS 17 ersetzen wird.

21 März 2016
Dominika CHAMIER-CIEMIŃSKA

Inländische Subjekte, die den Handelsverkehr mit den Geschäftspartnern aus der Europäischen Union abwickeln, haben zusätzliche Pflichten. Vor dem Abschluss des ersten innergemeinschaftlichen Umsatzes hat sich ein Steuerpflichtiger als VAT-UE-Steuerpflichtiger eintragen zu lassen. Dies erfolgt durch die Abgabe des Vordrucks VAT-R bzw. dessen Aktualisierung. Auf diese Weise erwirbt ein Steuerpflichtiger das Recht, sich der VAT-UE-Nummer, d.h. der polnischen Umsatzsteueridentifikationsnummer zu bedienen, die sich aus seiner Steuernummer mit der vorangehenden Abkürzung PL zusammensetzt.

Die Eintragung eines Unternehmers als VAT-UE-Steuerpflichtigen reicht alleine nicht aus, damit alle Formalitäten erfüllt werden. Die Subjekte, die den innergemeinschaftlichen Handel abwickeln, wurden durch Finanzbehörden dazu verpflichtet, eine Information über abgewickelte innergemeinschaftliche Umsätze periodisch einzureichen, die umgangssprachlich VAT-UE-Erklärung genannt wird. Sind aber alle Umsätze zwischen den Subjekten aus den EU-Mitgliedsländern in dieser Erklärung zu berücksichtigen? Es ist nicht immer so.

4 März 2016
Bartosz MIŁASZEWSKI

In einer bestimmten Lebensphase eines Unternehmens ziehen die Eigentümer seine Veräußerung in Erwägung. Der Grund dafür können eine schwierige Marktsituation, Synergien aufgrund der Fusionen mit anderen Unternehmen, das Alter der Unternehmenseigentümer oder ihre neue Zukunftspläne sowie viele andere Faktoren sein. Leider eignet sich nicht jedes Unternehmen für die Übernahme. Die brutale Formulierung lautet: zwar kann sich jedes Unternehmen für die Übernahme eignen, aber nicht immer ist der angebotene Preis für den Verkäufer günstig. Nicht selten hört man von der Übernahme eines Unternehmens „für einen Zloty” und nicht immer betrifft dies ein Unternehmen, das mehr Schulden als Haare auf dem Kopf hat. Warum kommt es vor, dass einige Unternehmen ihren Eigentümer zu guten Bedingungen ändern, dagegen die anderen kein Interesse an der Übernehme erwecken.

22 Februar 2016
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK

Zum Thema Kostenbegrenzung bei den Kapitalgesellschaften stellt sich oft die Frage, ob die Aufsichtsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Funktion in diesem Organ ein Gehalt erhalten sollen. Manche sagen, dass der Arbeitsaufwand oder die für die Erfüllung der Pflichten des Aufsichtsratsmitgliedes einer (insbesondere kleinen) Gesellschaft gewidmete Zeit so gering sind, dass die Notwendigkeit der Auszahlung des Gehaltes dafür keinen Grund hat. Ist die obige Behauptung begründet und lohnt sich wirklich eine solche Ersparnis für die Gesellschaft?

8 Februar 2016
Przemysław POWIERZA

Sehr enge Kontakte zwischen unseren Beratern und Mandanten zeigen jedoch eindeutig, dass wir alle auf dem Geschäft konzentriert sind – wir versprechen uns nicht viel von der Politik, wir sind zugleich aber auch der Meinung, dass die Politiker auch nur noch einen begrenzten Einfluss auf die aktuelle wirtschaftliche Lage haben. Das Wichtigste bleibt nach wie vor: Geschäftskontakte zwischen Warschau und Berlin müssen reibungslos funktionieren. Schon lange mussten wir aber nicht über die Politik im Zusammenhang mit den aktuellen Geschäftsvorhaben unseren Mandanten diskutieren. Vieles spricht jedoch dafür, dass wir im Rahmen des German Desk auch diese Kompetenz nutzen müssen…

27 Januar 2016
Piotr NOWATKOWSKI

Der Schätzungswert des Schuh- und Bekleidungsmarktes in Polen lag im Jahr 2014 bei 7,3 Mrd. Euro[1] und war höher um 5,6% im Vergleich zum Vorjahr. Das Bekleidungssegment verzeichnete ein 5,9% Wachstum gegenüber einem 4,5% Wachstum des Schuhsegments. 2014 entwickelten die meisten Unternehmen ihre Handelsketten, was in Zusammenhang mit der wachsenden Nachfrage den Anstieg der Umsatzerlöse zur Folge hatte.

15 Januar 2016
Aneta STANIEWSKA

Um die Jahreswende sind die Bücher abzuschließen und die Inventur durchzuführen - man soll sich also darauf sorgfältig vorbereiten. Sind Sie gerade beim Abschluss des Geschäftsjahres, dann setzen Sie sich bitte mit der folgenden Aufstellung in Kenntnis und vergewissern Sie sich, ob sie allen gesetzlichen Pflichten in diesem Bereich nachgekommen sind.

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