Michał DREAS
Junior Audit Manager bei RSM Poland
Am 13. Januar 2016 wurde durch das IASB der neue internationale Rechnungslegungsstandard 16 „Leasingverhältnisse” veröffentlicht, der den bisherigen IAS 17 ersetzen wird.
IFRS 16 gilt für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2019 oder später beginnen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 16 ist zulässig, sofern das jeweilige Subjekt den IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden” bereits anwendet.
Der Grund für die Notwendigkeit der Einführung von neuen Regelungen im Bereich der Erfassung und Bewertung von Leasingverhältnissen war einerseits die Üblichkeit der Nutzung dieser Finanzierungsform der Geschäftstätigkeit, andererseits aber die Interpretationsmöglichkeiten sowie eine geringe Neigung der Subjekte dazu, die Verbindlichkeiten daraus in ihren Jahresabschlüssen zu erfassen. Oft machte eine nicht offensichtliche Unterscheidung zwischen zwei Leasingarten den Investoren schwierig, die Jahresabschlüsse miteinander zu vergleichen.
Das IASB entschied sich für ein Modell, wo alle Leasingverträge, ausgenommen die als kurzfristige Leasingverträge bzw. geringwertige Vermögenswerte eingestuften Verträge, in der Bilanz nach ähnlichen Grundsätzen wie bisher das Finanzierungsleasing erfasst werden.
Gemäß dem neuen Ansatz erwirbt der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes, welcher Gegenstand eines Leasingvertrags ist, und er verpflichtet sich, für dieses Recht Zahlungen zu entrichten. Dieses Konzept wird als „right-of-use model” bezeichnet. In der Bilanz wird von dem Leasingnehmer auf der Aktivseite das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Vermögenswert und auf der Passivseite die Leasingverpflichtung zur Zahlung von Leasingraten erfasst. Unter dem Gewinn bzw. Verlust für die jeweilige Periode werden also die Kosten für Abschreibung des Nutzungsrechts sowie die Zinskosten ausgewiesen.
Der Leasingnehmer hat nachzuweisen, dass er das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Vermögenswert und nicht diesen Vermögenswert alleine hat.
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bei dem Leasingnehmer:
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Zugangsbewertung |
Bewertung zum Berichtstag |
Nutzungsrecht am Vermögensgegenstand |
Summe der Zugangsbewertung einer Verbindlichkeit und der unmittelbaren Anfangskosten. |
Kosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung oder nach dem Neubewertungsbetrag (aufgrund von IAS 16, sofern auf die jeweilige Klasse von eigenen Vermögenswerten die Neubewertungsmethode angewendet wird).
Abschreibung über die Leasingdauer oder Nutzungsdauer (je nachdem, welche kürzer ist) nach IAS 38.
Werthaltigkeitstest nach IAS 36. |
Verpflichtung zur Zahlung von Leasingraten |
Barwert der Leasingzahlungen, die unter dem Einsatz des Grenzkreditzinssatzes oder Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers diskontiert sind, falls er auf eine einfache Art und Weise ermittelt werden kann. |
Minderung der finanziellen Verbindlichkeit um die zurückgezahlten Kapitalraten
Zinskosten
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