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Blog: Leszek WOZIŃSKI

6 Mai 2021
Leszek WOZIŃSKI

Im Falle der Verschmelzung der Gesellschaften, mit der die bisherigen Anteilseigner die Kontrolle über die Unternehmen nicht verlieren, kann man die Methode der Interessenzusammenführung im Sinne des Art. 44 c des polnischen Rechnungslegungsgesetzes (RLG-PL) anwenden. Dies betrifft insbesondere die Verschmelzung der Gesellschaften, die direkt oder indirekt von demselben Mutterunternehmen abhängig sind sowie die Verschmelzung einer nachgelagerten Muttergesellschaft mit ihrer Tochtergesellschaft.

19 April 2021
Leszek WOZIŃSKI

Die Handelsgesellschaften mit dem ähnlichen Profil entscheiden sich oft für eine Verschmelzung, um sich schneller weiter zu entwickeln. Die Verschmelzung der Gesellschaften wird als eine Lösung verwendet, mit der die Effektivität der Unternehmen erhöht und Betriebskosten gesenkt werden, wodurch ein Synergieeffekt erzielt werden kann.

15 Juli 2019
Leszek WOZIŃSKI

Kapitalflussrechnung (eng. cash flow) ist einer der Bestandteile eines Jahresabschlusses. Nicht alle Subjekte, die die Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes anwenden, sind verpflichtet, eine Kapitalflussrechnung zu erstellen.

21 Dezember 2018
Leszek WOZIŃSKI

In den vorherigen Beiträgen präsentierten wir vier Stufen des Modells zur Erfassung von Erlösen. Als die letzte Stufe in diesem fünfstufigen, in dem IFRS 15 beschriebenen Modell gilt die Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

17 Juli 2017
Leszek WOZIŃSKI

Die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, darunter der Erwerb und die Herstellung der Vermögenswerte, wird oft aus fremden Quellen (mit Krediten oder Darlehen) finanziert. Solch eine Art der Finanzierung hängt mit der Notwendigkeit zusammen, die Zinsen und sonstige mit der Aufnahme von Fremdkapital verbundene Kosten, d.h. die sog. Fremdkapitalkosten zu zahlen.

14 September 2015
Leszek WOZIŃSKI

Die von den Steuerpflichtigen abgeschlossenen Geschäfte sind entsprechend zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden die steuerliche Bücher und Aufzeichnungen geführt. Sie gelten als buchhalterische Nachweise, deswegen sollen sie die Unternehmenslage wahrheitsgemäß widerspiegeln. 

Nur inhaltlich korrekt geführte und fehlerfreie Bücher können bei einem vor Finanzbehörden anhängigen steuerlichen Verfahren als Beweis genutzt werden.

20 Juli 2015
Leszek WOZIŃSKI

Ein Fehler im Jahresabschluss kann jedem Wirtschaftssubjekt passieren. Oft wird er erst nach dessen Unterzeichnung oder sogar Feststellung entdeckt. Gemäß dem Inländischen Rechnungslegungsstandard Nr. 7 sind alle Subjekte verpflichtet, die aufgedeckten Fehler zu korrigieren, unabhängig davon, ob sich diese auf das laufende Geschäftsjahr oder die Vorjahre beziehen.

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