Wie wir bereits wissen, braucht ein Ausländer, der Bürger der Europäischen Union (EU) ist und die Beschäftigung in Polen aufnehmen möchte, keine Arbeitserlaubnis zu haben. Mehr dazu schrieben wir in dem letzten Beitrag der Reihe über Beschäftigung der Ausländer in Polen.
Die Beschäftigung der Staatsangehörigen der Drittstaaten ist dagegen ein mehr kompliziertes Verfahren, das mit der Notwendigkeit der Verfügung über entsprechende Genehmigungen zusammenhängt und einer größeren Beteiligung des mit der Arbeit beauftragenden Unternehmens bedarf. Die Konsequenzen der Nichterfüllung der auf dem Arbeitgeber ruhenden Pflichten können streng sein.