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Blog: Krzysztof WARAKOMSKI

9 Dezember 2022
Krzysztof WARAKOMSKI

Wie immer im Dezember fragen sich Unternehmer, inwieweit sich die ab Januar des neuen Jahres geltenden Gesetzesänderungen auf ihre Steuerabrechnungen und Tätigkeit auswirken werden. Um es Ihnen leichter zu machen, sich im Labyrinth der Vorschriften wiederzufinden, die mit der neuen Polnischen Ordnung (und nicht nur) eingeführt wurden, haben wir eine kurze Zusammenfassung vorbereitet. Hier sind die wichtigsten Gesetzesänderungen, die sich auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen im Jahr 2023 auswirken werden.

2 August 2022
Krzysztof WARAKOMSKI

Es ist daran zu erinnern, dass es seit dem 1. Januar dieses Jahres eine neue Möglichkeit der Unterzeichnung von Jahresabschlüssen und Lageberichten gibt. Wenn ein Unternehmen, das diese Unterlagen erstellt, von einem mehrköpfigen Organ verwaltet wird, reicht es aus, dass nur eines seiner Mitglieder den Jahresabschluss bzw. Lagebericht unterzeichnet und die anderen anstelle von Unterschriften Erklärungen abgeben, dass der Jahresabschluss bzw. Lagebericht den Anforderungen des Gesetzes entspricht.

16 Oktober 2021
Krzysztof WARAKOMSKI

Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen – Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit in vereinfachter Form.

23 April 2020
Krzysztof WARAKOMSKI

Die Hilfspaket-Maßnahmen sollen die Lähmung der Sitzungsabhaltung und Beschlussfassung durch Organe der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in dem aufgrund von COVID-19 eingetretenen Notstand und der dadurch verursachten Krisensituation verhindern.

19 Juni 2019
Krzysztof WARAKOMSKI

Es ist schon ein Jahr her, als die revolutionären Änderungen im Bereich der Aufstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen eingeführt wurden. Und so sind die Jahresabschlüsse seit 15. März 2018 elektronisch über das durch das Justizministerium zur Verfügung gestellte System einzureichen. Seit 1. Oktober des vorigen Jahres sind die bei dem Landesgerichtsregister (KRS) einzureichenden Unterlagen auch elektronisch zu erstellen. Die neuen Lösungen überraschten viele Unternehmen und verursachen eine nicht kleine Verwirrung in diesem bisher geordneten Bereich der Ausübung von Geschäftstätigkeit.

29 März 2019
Krzysztof WARAKOMSKI

Die durch die Unternehmen erwartete Änderung des Gesetzes über das Landesgerichtsregister (KRS) ist nun die Tatsache – die Handelsgesellschaften können ihre Jahresabschlüsse durch einen Bevollmächtigten einreichen.

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