Bisher schrieb ich viel darüber, wie man die Geschäftspartner überprüfen soll, um in den Steuerbetrug nicht verwickelt zu werden (Link zum vorherigen Teil). Es gibt aber noch etwas, was Sie gegen die Sanktionen der Finanzbehörde und messbaren geschäftlichen Verluste (d.h. Verlust von Geld und Reputation) schützen kann. Das Finanzministerium wies in der Methodik deutlich darauf hin, dass die Beamten der Landesfinanzverwaltung die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt auch unter Berücksichtigung der Anwendung durch den Steuerpflichtigen der geteilten Zahlung (sog. Split Payment) beurteilen werden, die bereits ab 1. Juli 2018 gilt.