Przemysław POWIERZA
Tax Partner bei RSM Poland
Bisher schrieb ich viel darüber, wie man die Geschäftspartner überprüfen soll, um in den Steuerbetrug nicht verwickelt zu werden (Link zum vorherigen Teil). Es gibt aber noch etwas, was Sie gegen die Sanktionen der Finanzbehörde und messbaren geschäftlichen Verluste (d.h. Verlust von Geld und Reputation) schützen kann. Das Finanzministerium wies in der Methodik deutlich darauf hin, dass die Beamten der Landesfinanzverwaltung die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt auch unter Berücksichtigung der Anwendung durch den Steuerpflichtigen der geteilten Zahlung (sog. Split Payment) beurteilen werden, die bereits ab 1. Juli 2018 gilt.
Die Einführung der geteilten Zahlung hat grundsätzlich zum Ziel, die Steuererschleichungen zu mindern und somit die umsatzsteuerliche Lücke zu verkleinern. Zur Erinnerung: Split Payment beruht darauf, dass die Umsatzsteuer aus der erhaltenen Rechnung auf das USt-Bankkonto des Verkäufers und der Nettobetrag auf sein Girokonto gezahlt werden. Die Anwendung von Split Payment wird freiwillig sein – zumindest am Anfang. Erweist sich in den ersten sechs Monaten, dass der Mechanismus der geteilten Zahlung gut funktioniert, dann zieht das Finanzministerium die Einführung der Pflicht zur Anwendung dieses Systems bei Abwicklung der Zahlungen für Umsatzsteuerrechnungen in Erwägung. Dafür ist aber auch die Genehmigung der Europäischen Kommission notwendig, denn die Verschärfungen aufgrund der nationalen Vorschriften dürfen das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes keinesfalls beeinträchtigen, dessen Vorteile für Wirtschaften aller EU-Mitgliedsländer nicht zu überschätzen sind. Nach der Annahme sollte das Split Payment obligatorisch zuerst nur für die Branchen sein, wo das Reverse-Charge obligatorisch anzuwenden ist, d.h. für Bauindustrie, Elektronikhandel oder Schrotthandel. Mehr Informationen zur geteilten Zahlung finden Sie in unseren Tax Alerts (7/2018, 4/2018 und 20/2017).
Sind Sie mit den finanziellen und steuerrechtlichen Fragestellungen nicht vertraut und mit den unverständlichen Unterlagen überfordert?
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Was hat mit der erforderlichen Sorgfalt die geteilte Zahlung zu tun?
Ein goldener Mittelweg für Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt scheint gerade die Anwendung der geteilten Zahlung zu sein. Zahlen Sie für die Ware mittels Split Payment, heißt das, dass Sie die erforderliche Sorgfalt eingehalten haben, vorausgesetzt dass:
- die formalen Elemente von Ihnen positiv überprüft wurden;
- keine sonstige Umstände eintreten, die auf die Nichteinhaltung der erforderlichen Sorgfalt eindeutig hinweisen könnten.
Dies bedeutet also in der Praxis, dass Ihnen die Anwendung von Split Payment den Rechtsschutz gewährleistet und Sie nicht nur gegen die Ablehnung des Vorsteuerabzugs, sondern auch gegen die Zahlung der fremden Steuerschuld absichert – natürlich, sofern Sie Ihren Geschäftspartner richtig, d.h. unter Berücksichtigung der in der Methodik genannten Voraussetzungen überprüft haben und keiner der Transaktionsumstände Ihren Verdacht erregte. Die Anwendung der geteilten Zahlung reicht alleine leider nicht aus. Es ist nur eine zusätzliche Methode, deren (freiwillige) Anwendung neben aller anderen Methoden und Maßnahmen zur Folge hat, dass Sie die erforderliche Sorgfalt einhalten. Die Nichtanwendung der geteilten Zahlung kann jedoch durch die Finanzbehörden negativ bewertet werden. Laut Finanzministerium werden die unehrlichen Steuerpflichtigen um jeden Preis versuchen, die Anwendung von Split Payment zu vermeiden. Sie werden ihre Geschäftspartner dazu überreden, die Zahlungen auf die übliche Weise zu tätigen, indem sie ihnen verschiedene Ermunterungen vorschlagen, wie z.B. die Rabatte für den Verzicht auf Anwendung der geteilten Zahlung oder die vertraglichen Bestimmungen, mit denen die Möglichkeit der Abrechnung auf diese Weise ausgeschlossen wird. Lehnt Ihnen der Verkäufer ab, die Transaktion mittels der geteilten Zahlung abzurechnen, dann kann dies laut Finanzministerium davon zeugen, dass er ein Steuerbetrüger ist. In solchen Fällen empfiehlt man Vorsicht. Man darf aber nicht generalisieren, denn die Nichtanwendung von Split Payment auch einfach aus den erklärbaren Geschäftsgründen resultieren kann.
Das Finanzministerium ermuntert die Steuerpflichtigen zur Anwendung von Split Payment mit aller Kraft und weist darauf hin, dass die Abwicklung von Zahlungen mit dieser Methode auch andere Vorteile bringt:
- sie stellt den Warenerwerber von der gesamtschuldnerisch Haftung frei,
- sie stellt den Warenerwerber von dem Risiko der Auferlegung ihm gegenüber einer zusätzlichen Steuerschuld frei,
Die Freistellung gilt bis Höhe des Betrags, der dem Steuerbetrag aus der erhaltenen Rechnung entspricht.
Der Ausschluss der Haftung hat aber keine Anwendung, falls der Steuerpflichtige wusste, dass die von ihm mittels Split Payment bezahlte Rechnung:
- durch ein nicht vorhandenes Subjekt ausgestellt wurde;
- die Geschäfte nachweist, die nicht abgewickelt wurden;
- die Beträge enthält, die der Wahrheit nicht entsprechen,
- die Scheingeschäfte sowie Rechtsgeschäfte nachweist, die den Vorschriften des Gesetzes nicht entsprechen bzw. auf ihren Missbrauch abzielen, die Rechtsgeschäfte nachweist, die den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht entsprechen sowie die Rechtsgeschäfte nachweist, bei welchen die Willenserklärung gegenüber der anderen Partei mit ihrer Zustimmung nur scheinbar abgegeben wurde.
Wie wird Split Payment in der Praxis funktionieren? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer und Experten. Mal sehen, ob der Mechanismus der geteilten Zahlung tatsächlich unternehmerfreundlich sein wird und die erwarteten Ergebnisse bringt. Das Finanzministerium hat die Herausgabe von umfangreichen Erläuterungen zur Anwendung der geteilten Zahlung angekündigt. Bisher wurden sie leider nicht veröffentlicht. Sobald sie an das Tageslicht kommen, werden sie von unseren Experten bestimmt besprochen. In dem nächsten Beitrag dieser Reihe fasse ich alle bisher besprochenen Voraussetzungen für Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt zusammen. Deswegen Bleiben Sie auf dem neusten Stand und verfolgen Sie unseren Blog.
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