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Entries from Januar 2017

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30 Januar 2017
Monika SKÓRKA

Ich habe nicht zum Ziel, auf finanzielle Vorteile der Due Diligence während der Verhandlungen hinzuweisen, denn wir schrieben darüber schon in dem Eintrag „Due Diligence – millionenschwere Prüfung”, aber ich möchte Sie auf das Risiko aufmerksam machen, das auf ein zu hohes Selbstvertrauen und eigene Unfehlbarkeit zurückzuführen ist.

 
27 Januar 2017
Krzysztof WOŹNIAK

Üblicherweise gilt als die erste Stufe einer Due Diligence die Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrags, eng. non-disclosure agreement (NDA), durch die Parteien.

26 Januar 2017
Hubert SKRUKWA

Zu Beginn 2017 wird durch RSM Poland als ein der ersten Unternehmen in Polen eine IT-Dienstleistung eingeführt, die auf der Gewährleistung einer umfassenden Unterstützung für das IT-System NetSuite beruht.

23 Januar 2017
Piotr STASZKIEWICZ

In der Wirtschaftswelt ist es nicht so einfach wie man es in den Hochschullehrbüchern beschreibt – aber genauso dadurch unterscheidet sich die Theorie von der Praxis. Besonders sichtbar ist das in unserem Land, wo junge Absolventen der Wirtschaftsuniversitäten auf die Geschäftswirklichkeit besonders schmerzhaft stoßen. Eine kalte Dusche wird ihnen bei dem Versuch der selbständigen Buchführung, Steuerabrechnung, Aufstellung eines Jahresabschlusses oder Durchführung der Prüfung eines Jahresabschlusses gegeben. So ist es und man kann nichts dafür – zumindest solange in dem Schulsystem die von den Experten geleiteten case study basierten Programme von Praktiken und Schulungen nicht eingeführt werden.

20 Januar 2017
Aneta STANIEWSKA

Es kommt die Zeit für den Abschluss der Bücher für das Geschäftsjahr 2016 und die Aufstellung der Jahresabschlüsse. Um die Vermögenslage des Subjekts zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zuverlässig darstellen zu können, soll man die Inventur innerhalb von bestimmten Fristen und mit der bestimmten Häufigkeit durchführen. Die Anweisungen dafür bestimmt Art. 26 des Rechnungslegungsgesetzes.

12 Januar 2017
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK

Viele von uns überlegen nach der Weihnachtsentspannung und Silvesterfeiern sowie der Rückkehr zur "wahren" Realität, wie dieses Neujahr sein und was es mit sich bringen wird. Gleichzeitig machen wie ein Resümee des vorigen Jahres – was uns gelungen ist, was ein Erfolg und was eher eine weniger zutreffende Entscheidung war.  Bei diesen Überlegungen ist es schwer zu übersehen, dass bei vielen Fragen, wie z.B. beim Geschäftserfolg, eine entscheidende Rolle die von den Betroffenen unabhängigen Faktoren spielen, wie zum Beispiel rechtliche Voraussetzungen, Arbeitsmarktkonjunktur, Wechselkursschwankungen oder die Entwicklung der Nachfrage und des Angebots in dem jeweiligen Sektor.  Wie erwies sich in diesem Kontext das Jahr 2016 für ausländische Unternehmer, die entweder eine Entscheidung über eine Investition an der Weichsel trafen oder die vorher angefangene Geschäftstätigkeit in Polen fortsetzten?

5 Januar 2017
Piotr STASZKIEWICZ

Vor nicht so langer Zeit habe ich über eine falsche Methode der Bewertung von Sachanlagen (Neubewertungsmodell) geschrieben. Bei dem "Neubewertungsmodell" nehmen Gesellschaften häufig eine Bewertung von Sachanlagen zum beizulegenden Zeitwert vor und hören mit der Abschreibung auf. Somit werden die Regeln mit denjenigen durcheinander gebracht, die zur Bewertung von Investitionsimmobilien festgelegt wurden. Ein Unternehmen kann eben nach IAS 40 seine Investitionsimmobilien zum beizulegenden Zeitwert bewerten und sie dann nicht mehr abschreiben. Also, jetzt der Reihe nach ...

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