Krzysztof WOŹNIAK
Audit Senior bei RSM Poland
Ablauf einer Due Diligence
Üblicherweise gilt als die erste Stufe einer Due Diligence die Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrags, eng. non-disclosure agreement (NDA), durch die Parteien. Es ist zu bemerken, dass die Bestimmungen dieses Vertrags bereits im Art. 721 des polnischen Zivilgesetzbuches geregelt sind.
- Wurden durch eine Partei im Laufe der Verhandlungen die Informationen unter Vorbehalt der Geheimhaltung zugänglich gemacht, ist eine andere Partei zu ihrer Nichtbekanntgabe sowie Nichtweitergabe an andere Personen sowie zur Nichtnutzung dieser Informationen für eigene Zwecke verpflichtet, es sei denn die Parteien anders bestimmten.
- Im Falle der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der im Paragraphen 1 genannten Pflichten, kann ein Berechtigter von einer anderen Partei die Wiedergutmachung des Schadens bzw. Verteilung des von ihr erzielten Nutzens verlangen.
Weder der genaue Ablauf und Umfang der Prüfung, noch umso mehr die Preise für potentielle Investitionen werden durch NDA geregelt, er garantiert aber, dass die künftigen Handlungen der Parteien (darunter der Einsatz von Due Diligence-Experten und die Verhandlungen) vertraulich sein werden. Gemäß dem Paragraphen 2 Art. 721 des polnischen Zivilgesetzbuches ist auch im Falle der Nichtbefolgung der angenommenen Bestimmungen durch irgendeine Vertragspartei eine Strafe vorgesehen.
Eine weitere Stufe des Due Diligence-Prozesses ist in der Regel die Unterzeichnung durch die Parteien einer Absichtserklärung, eines Term Sheets bzw. eines Memorandums of Understanding (MoU). Ein gemeinsamer Nenner für diese drei Dokumente ist ihre fehlende Rechtskraft, es sei denn die Parteien anders bestimmen. Darauf sind auch die Vorschriften des Zivilgesetzbuches über Vorverträge nicht anzuwenden.
Das Hauptziel der vorgenannten Verträge ist die Bestimmung von Grundvoraussetzungen für die beabsichtigte Transaktion, die anschließend im Detail verhandelt und in einem Investitionsvertrag erfasst werden. Diese Verträge sollen den Willen der beiden Parteien über den Transaktionsabschluss, ihre Intentionen und Absichten enthalten. Ihre Unterzeichnung wird insbesondere dann empfohlen, wenn mehrstufige Verhandlungen vorgesehen sind und der Endvertrag viele kleine Details über die Transaktion enthalten wird.
Eine weitere Stufe für den Abschluss der Transaktion ist meistens alleine die Due Diligence-Prüfung, die von den Experten in einer engen Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien durchgeführt wird. Zuerst wählt der Investor (bzw. Investoren) die Experten, die eine Analyse durchführen und aufgrund eigener Schlussfolgerungen entsprechende Berichte entstellen. Wichtig ist, damit dem gewählten Expertenteam das Ziel der Prüfung eindeutig gestellt wurde und damit es von dem Investoren über die für seine Investition wichtigsten Fragen bewusst gemacht wurde. Bei der Vertragsunterzeichnung durch die gewählte Beratungsgesellschaft und den Investoren ist auch wichtig anzugeben, von wem der gesamte Prozess koordiniert und in welcher Form der Datenaustausch zwischen dem Due Diligence-Prüfer (darunter den Juristen, Wirtschaftsprüfern, Corporate Finance-Experten, Steuerberatern und anderen Fachkräften) sowie dem Käufer und Verkäufer erfolgen wird.
Eine gute Praxis ist das Einholen der externen Informationen über die potentielle Investition von dem Due Diligence-Prüfer. Dazu kann der Prüfer:
- Medieninformationen,
- Informationen über Kapital- und Personenverflechtungen,
- Gutachten Dritter,
- laufende und zyklische Berichte (bei börsennotierten Gesellschaften),
- Webseite des Verkäufers,
- die in dem Auszug aus dem Landesgerichtsregister (KRS) enthaltenen Informationen,
- die in dem Grundbuchregister enthaltenen Informationen,
- die in dem Register der Verpfändungen zwecks Sicherung der Begleichung der Steuerschuld enthaltenen Informationen
nutzen.
Beim Einholen der Informationen über die jeweilige Investition aus den vorgenannten Quellen ist es viel einfacher, das Verzeichnis der für die Durchführung einer Due Diligence erforderlichen Unterlagen bereits auf der Anfangsstufe der Prüfung zu erstellen. Natürlich kann solch ein Verzeichnis abhängig von den von dem Verkäufer gewonnenen Informationen modifiziert werden. Es ist möglich, dass manche Transaktionen oder Geschäftsvorfälle mehr Risiko mit sich bringen als die sonstigen und deswegen sollen sie insbesondere unter die Lupe genommen werden.
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