Die seit 1. Januar 2021 geltenden Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise betreffend der Transaktionen mit Unternehmen aus den sog. Steueroasen stellen Steuerpflichtige vor große Herausforderungen. Mit diesen Vorschriften wurde die Pflicht eingeführt, die Konformität der Transaktionen, in deren Rahmen der wirtschaftliche Eigentümer (eng. beneficial owner) den Wohnsitz, Sitz oder die Geschäftsführung in einer Steueroase hat, mit dem Fremdvergleichsgrundsatz zu prüfen. Eigentlich weiß man nicht, ob der Gesetzgeber damit den wirtschaftlichen Eigentümer unseres Geschäftspartners oder eines Geldstroms, der in Zusammenhang mit der jeweiligen Transaktion entsteht, meinte – in der Regelung ist das nicht genau bestimmt. Die Steuerpflichtigen wurden damit zusätzlich verpflichtet, die wirtschaftliche Begründung für solch eine Transaktion anzugeben.