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Dreiecksgeschäfte – fehlende Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf einer Rechnung kann viele Probleme bereiten. Was sagt der EuGH dazu?

23 Januar 2023
Eryk WOJTYŚ
Am 8. Dezember 2022 erließ der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) ein für Steuerpflichtige äußerst ungünstiges Urteil (C 247/21). Der EuGH entschied eindeutig, dass der Steuerpflichtige im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts den Hinweis auf „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung angeben muss, um von dieser Sonderregelung Gebrauch machen zu können. Zudem kann dieser Fehler sogar durch die Berichtigung der Rechnung nicht korrigiert werden.
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Vorsteuerabzug ohne Rechnung: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union

16 November 2022
Rafał PAZDYK
Am 29. September 2022 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein äußerst interessantes Urteil erlassen (Az. C-235/21), in dem er feststellte, dass ein schriftlicher Vertrag einer Rechnung gleichgestellt werden könne, die zum Vorsteuerabzug berechtige. Das Urteil kann für Steuerpflichtige von großer Bedeutung sein, obwohl derzeit nicht genau bekannt ist, welche Auswirkungen es auf die Auslegung der Rechtsvorschriften durch die polnische Finanzverwaltung haben wird.
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EuGH äußerte sich erneut zum Thema feste Niederlassung

22 April 2022
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK
Der Gerichtshof der Europäischen Union (im Weiteren auch: EuGH bzw. Gerichtshof) hat am 7. April 2022 das Urteil in der Rechtssache der rumänischen Gesellschaft Berlin Chemie A. Menarini SRL unter Beteiligung der deutschen Muttergesellschaft Berlin Chemie AG erlassen (Az. C-333/20) erlassen, das für das richtige Verständnis des Begriffs der festen Niederlassung (eng. FE – fixed establishment) von erheblicher Bedeutung sein kann.

Missbrauchsklausel – wie ist sie im Falle der Fusionen und Spaltungen der Gesellschaften sowie des Austausches von Anteilen anzuwenden?

9 Juni 2017
Piotr WYRWA
In diesem Eintrag möchte Ich Ihnen das EuGH-Urteil in der Rechtssache Euro Park Service näher bringen und die Frage beantworten, wie die Missbrauchsklausel im Falle der Fusionen und Spaltungen der Gesellschaften sowie des Austausches von Anteilen anzuwenden ist.
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Reprografische Abgaben ohne USt

13 März 2017
Przemysław POWIERZA
Zuletzt wurde ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Besteuerung der durch die Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten erhobenen Abgaben erlassen. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs gelten diese Abgaben als ein Ausgleich und nicht als eine sonstige Leistung, deswegen unterliegen sie keiner Umsatzsteuer.