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Entries from Mai 2018

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28 Mai 2018
Przemysław POWIERZA

Im letzten Blog-Beitrag haben wir einen Teil der Anhaltspunkte besprochen, anhand derer Beamte der Steuerbehörden bewerten, ob ein Steuerzahler die gebotene Sorgfalt walten lässt, wenn er eine Zusammenarbeit mit einem neuen Geschäftspartner aufnimmt. Der heutige Beitrag führt diese Überlegungen fort und wendet sich weiteren Anhaltspunkten zu.

22 Mai 2018
Piotr STASZKIEWICZ

In diesem Beitrag wenden wir uns – in Fortsetzung der Reihe zum Standard IFRS 16 – Geschäftsvorfällen zu, in deren Rahmen Leasingverträge Änderungen unterliegen. Eingangs soll hierzu angemerkt werden, dass Änderungen des Prozentsatzes, zu dem die Leasingzinsen berechnet werden, bzw. des Indexes (z. B. die Inflationsrate), der zur Berechnung der Leasingraten dient, zu den variablen Bestandteilen der Leasingkosten zählen; diese werden hier nicht erörtert. Unterliegen diese bestimmten Änderungen, so müssen lediglich Korrekturen der Leasingverbindlichkeiten sowie des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der Nutzungsrechte vorgenommen werden.

21 Mai 2018
Przemysław POWIERZA

In unserem letzten Tax Alert teilten wie Ihnen mit, dass für Beamte der Steuerbehörden gemeinsame Leitlinien veröffentlicht wurden, die im Rahmen von Beurteilungen, ob ein Steuerzahler seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, zur Anwendung gelangen sollen. Heute möchte ich Ihnen meinen ersten, diesem Thema gewidmeten Blog-Beitrag vorstellen, in dem ich diese Leitlinien erörterte und die hiermit verbundenen Risiken schildere, sollten Sie diese Hinweise des Finanzministeriums an die Steuerbeamten nicht berücksichtigen.

7 Mai 2018
Piotr STASZKIEWICZ

Bisher schrieben wir viel über mögliche Ausschlüsse von dem neuen Standard, Bewertung der Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten, Abzinsung, Implementierung des neuen Standards sowie Leasingbestandteile. Eine weitere Frage, die zum sog. inception date in Erwägung zu ziehen ist, ist Definition eines Leasingvertrags. Nach dem IFRS 16 gilt ein Vertrag als ein Leasingverhältnis, wenn dabei das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Vergütung, darunter zum Erhalt der ökonomischen Nutzen, für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird.

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