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Entries from Mai 2015

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26 Mai 2015
Dawid STOLAREK

Beim geplanten Kauf/Verkauf eines Unternehmens ist jede Partei daran interessiert, die Informationen über seinen Wert zu gewinnen. Wenn sowohl der Erwerber, als auch der Verkäufer fest entschlossen ist, die Transaktion abzuschließen und ihre Transaktionen grundsätzlich auf gegenseitiges Vertrauen gestützt sind, entscheiden sie sich oft, nur eine Bewertung erstellen zu lassen, womit ein externer unabhängiger Consultant beauftragt wird. Dies hat am häufigsten ein Einzelergebnis zur Folge, das gemäß dem Standard für den beizulegenden Zeitwert erzielt worden ist.

Ein einheitliches Gutachten lässt keinen Verhandlungsspielraum für Transaktionspartner, wodurch der erfolgreiche Abschluss der Transaktion deutlich schwieriger wird.

Warum ist also der gegenwärtige Markt für Unternehmenskontrolle so aktiv und durch so viele M&A-Transaktionen gekennzeichnet?

18 Mai 2015
Przemysław POWIERZA

Niemand wird widersprechen, dass die deutsch-polnische Geschichte oft turbulente Zeiten bedeutet. Etwa wie in einer interessanten Ehe – es gab Momente einer guten Verständigung und Kooperation, sowie (auch länger dauernde) stille Tage… Über Jahre haben wir auf beiden Seiten von Oder eine Menge von Vorurteilen angesammelt. Langsam streichen wir diese durch – am schnellsten, wenn ein Geschäft gemeinsam geführt wird.

11 Mai 2015
Wojciech MATUSZCZAK

Die Erhebung der Steuer von zivilrechtlichen Handlungen (PCC) auf die Kapitalerhöhung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) erregte seit einer längeren Zeit Zweifel. Bei der Einbringung von Einlagen in eine KGaA zur Deckung des Grundkapitals und gleichzeitigen Bildung des Agio war die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage problematisch. Es ging um die Beantwortung der Frage, ob als Steuerbemessungsgrundlage der Wert der das Gesellschaftsvermögen erhöhenden Einlagen oder der Betrag, um welchen das Grundkapital der Gesellschaft erhöht wurde, gilt.

4 Mai 2015
Piotr NOWATKOWSKI

Für den Unternehmer, der die Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen möchte, ist die Vollständigkeit der Eintragung seiner Gesellschaft von erheblicher Bedeutung. Zum 1. Dezember 2014 traten die Vorschriften in Kraft, die die Eintragung eines Subjekts bei einem Finanzamt und Statistikamt vereinfachen sollen. Tatsächlich wird mit dem Erlass des Beschlusses über die Eintragung der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister ihre Eintragung in das Register der Steuerpflichtigen (NIP) und Amtliche Landesregister der Subjekte der Nationalen Wirtschaft  (REGON) erfolgen. Dann kann der Unternehmer handeln.

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