Die Ausübung der Geschäftstätigkeit hängt untrennbar mit der Buchführungspflicht zusammen. Ein Unternehmer kann die Bücher entweder alleine führen oder damit ein Buchführungsbüro beauftragen. Am häufigsten wird diese Pflicht durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), d.h. durch die vereinfachte Buchführung erfüllt. Eine andere Möglichkeit, die jedoch mehr Zeit und Geld in Anspruch nimmt, ist die vollständige Buchführung. Man soll also wissen, wer zur vollständigen Buchführung verpflichtet ist und wie er sich darauf vorbereiten kann.