Przemysław POWIERZA
Als Anfang 2003 die ersten Bestimmungen über die Auslegung der steuerrechtlichen Vorschriften in die Abgabenordnung aufgenommen wurden, verkündete das Finanzministerium seinen großen Erfolg. Den Steuerpflichtigen wurde mitgeteilt, dass von nun an die Rechtssicherheit erheblich steigt, weil die Art und Weise, auf welche die Vorschriften auszulegen und anzuwenden sind, praktisch im Voraus bekannt sein wird. In Praxis – wie es meistens vorkommt – erwies sich, dass die Sicherstellung der Einheitlichkeit der vergebenen Interpretationen (zunächst waren sie bei dem Vorsteher jedes Finanzamtes zu beantragen, jetzt werden sie ausschließlich von einigen bestimmten Leitern der Oberfinanzdirektionen vergeben) und Festlegung des Umfangs des Schutzes, der dadurch den fragenden Steuerpflichtigen gewährleistet wird, sehr problematisch sind. Dann erschien aus Initiative des Oberverwaltungsgerichts die „Geister-Interpretation” – zwar vergeben, aber immer noch nicht zugestellt. Darüber hinaus gibt es jetzt auch eine andere Schwierigkeit – falls die erhaltene Interpretation nach dem Standpunkt des Steuerpflichtigen den Rechtsvorschriften nicht entspricht, dann ist er gezwungen, auf die endgültige Entscheidung sogar...5 Jahre zu warten. Das Problem liegt darin, dass sich die Vorschriften in dieser Zeit mehrmals ändern können, während der Steuerpflichtige auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit verzichtet. Nicht jeder kann sich (sowohl mental, als auch finanziell) leisten, gegen den Strom zu schwimmen.