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Personalverwaltung

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Aufbewahrung von Personalunterlagen – was ist zu beachten?

13 Januar 2023
Daria SCHWARTZ
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Personalunterlagen zu erstellen und aufzubewahren. Dies gilt für ihn unabhängig davon, welche Bedingungen er für die Einrichtung einer Ablage hat und wie viele Personen er beschäftigt. Im Januar 2019 hat die polnische Regierung die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen geändert, die derzeit (in den meisten Fällen) 10 Jahre statt der vorherigen 50 Jahre beträgt. Diese Änderungen betreffen jedoch hauptsächlich die Führung der Personalunterlagen von Personen, mit denen die Arbeitgeber im Jahr 2019 und später ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind.
RSM_Poland_Szkolenie_BHP

Schulungen zur Arbeitssicherheit für Mitarbeiter – wie oft sollten sie wiederholt werden?

11 Januar 2023
Joanna ZARYCHTA
Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet die Arbeitgeber, den Mitarbeitern sichere und hygienische Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Schulungen zur Arbeitssicherheit durchzuführen. Es sollte daran erinnert werden, dass sie während der Arbeitszeit stattfinden sollten und ihre Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.
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Arbeitszeugnis – praktische Hinweise

9 Januar 2023
Dagmara ANIOŁEK
Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, mit der fast jeder Arbeitnehmer zu tun hatte. Grundsätzlich handelt es sich um ein einfaches Formular zum Beschäftigungsverlauf, das der Arbeitgeber nach seinem besten Wissen ausfüllt und dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übergibt. Obwohl dies eine übliche und banale Verpflichtung ist, sollte die Sorgfalt beim Ausfüllen dieses Dokuments (und die in den Vorschriften angegebenen Fristen für seine Übergabe) nicht unterschätzt werden, da im Falle einer Fahrlässigkeit die Folgen für den Arbeitgeber wirklich schwerwiegend sein können.
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Unbezahlter Urlaub – allgemeine Grundsätze

8 Dezember 2022
Elżbieta KOBIERSKA
Auf welcher Grundlage kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen unbezahlten Urlaub gewähren? Und wer genau hat Anspruch auf einen solchen Urlaub? Die meisten Arbeitnehmer kennen die beliebtesten Urlaubsarten gut und haben den vom Arbeitsgesetzbuch garantierten Erholungsurlaub mindestens einmal im Leben in Anspruch genommen bzw. einen Urlaub auf Verlangen, einen Bildungsurlaub, eine Elternzeit oder einen Sonderurlaub genommen. Ein paar Tage unbezahlten Urlaub zu nehmen ist jedoch etwas, dem gegenüber sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber oft misstrauisch sind. Wie sollten wir dieses Thema betrachten und was sollten wir darüber wissen?