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RSM_Poland_Prawo_Holdingowe

Wichtige Änderungen für in Polen tätige Holdinggruppen

30 September 2022
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK
Am 13. Oktober 2022 trat die Änderung des polnischen Handelsgesetzbuches, das sog. Holdingrecht, in Kraft. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Rechtslage von Kapitalgesellschaften (d.h. der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften mit zumindest einer materialisierten Aktie und Aktiengesellschaften), die innerhalb von Kapitalgruppen tätig sind, zu regeln. Die Gesetzesänderung wirkt sich auch auf ausländische Muttergesellschaften aus.  
Verschmelzung nach der Methode der Interessenzusammenführung

Verschmelzung der Handelsgesellschaften nach dem Rechnungslegungsgesetz Teil II

6 Mai 2021
Leszek WOZIŃSKI
Im Falle der Verschmelzung der Gesellschaften, mit der die bisherigen Anteilseigner die Kontrolle über die Unternehmen nicht verlieren, kann man die Methode der Interessenzusammenführung im Sinne des Art. 44 c des polnischen Rechnungslegungsgesetzes (RLG-PL) anwenden. Dies betrifft insbesondere die Verschmelzung der Gesellschaften, die direkt oder indirekt von demselben Mutterunternehmen abhängig sind sowie die Verschmelzung einer nachgelagerten Muttergesellschaft mit ihrer Tochtergesellschaft.
Die Verschmelzung der Gesellschaften wird als eine Lösung verwendet, mit der die Effektivität der Unternehmen erhöht und Betriebskosten gesenkt werden, wodurch ein Synergieeffekt erzielt werden kann.

Verschmelzung der Handelsgesellschaften nach dem Rechnungslegungsgesetz. Teil 1

19 April 2021
Leszek WOZIŃSKI
Die Handelsgesellschaften mit dem ähnlichen Profil entscheiden sich oft für eine Verschmelzung, um sich schneller weiter zu entwickeln. Die Verschmelzung der Gesellschaften wird als eine Lösung verwendet, mit der die Effektivität der Unternehmen erhöht und Betriebskosten gesenkt werden, wodurch ein Synergieeffekt erzielt werden kann.