9 Dezember 2022
Krzysztof WARAKOMSKI
Wie immer im Dezember fragen sich Unternehmer, inwieweit sich die ab Januar des neuen Jahres geltenden Gesetzesänderungen auf ihre Steuerabrechnungen und Tätigkeit auswirken werden. Um es Ihnen leichter zu machen, sich im Labyrinth der Vorschriften wiederzufinden, die mit der neuen Polnischen Ordnung (und nicht nur) eingeführt wurden, haben wir eine kurze Zusammenfassung vorbereitet. Hier sind die wichtigsten Gesetzesänderungen, die sich auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen im Jahr 2023 auswirken werden.
28 September 2015
Karina KOPCZYŃSKA
Art. 79. Nr. 4 des Gesetzes über die Rechnungslegung bestimmt, dass derjenige, der entgegen den Gesetzesvorschriften bei dem zuständigen Gerichtsregister keinen Jahresabschluss bzw. Lagebericht einreicht, sich strafbar macht und somit der strafrechtlichen Verantwortung: einer Geldstrafe oder Freiheitsbeschränkungsstrafe unterliegt.
Die Sanktionen für die Nichteinreichung des Jahresabschlusses ergeben sich aus dem Steuerstrafgesetzbuch.