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Steuerentlastung für Expansion

Was ist eine Steuerentlastung für Expansion?

Steuerentlastung für Expansion (auch wachstumsfördernde Entlastung genannt) ist ein Mechanismus, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, Ausgaben zur Umsatzsteigerung von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen.

Die Steigerung des Umsatzes soll durch die Suche nach neuen Märkten für eigene Produkte, die Erzielung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf der bisher nicht angebotenen Produkte oder eventuell durch die Steigerung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf der bereits von dem Steuerpflichtigen angebotenen Produkte erfolgen.

Wie bei der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung werden diese Ausgaben zweimal abgezogen: zuerst als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und dann zum zweiten Mal im Rahmen der Steuerentlastung. Auf diese Weise kann ein Unternehmer in einem Steuerjahr zusätzlich maximal 1.000.000 PLN an Ausgaben abziehen.

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Für welche Unternehmen gilt diese Steuerentlastung?

Diese Steuerentlastung gilt für Hersteller. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Zweck der Steuerentlastung für Expansion darin besteht, den Verkauf von Produkten zu steigern, die im Gesetz als vom Steuerpflichtigen hergestellte Waren definiert sind. Daher können Steuerpflichtige, die Dienstleistungen erbringen, diese Entlastung und somit die Möglichkeit, die entstandenen Aufwendungen abzuziehen, nicht in Anspruch nehmen.

Um die Entlastung in Anspruch nehmen zu können, muss der Steuerpflichtige einen Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Verkauf seiner Produkte verzeichnen. Nach dem Gesetz hat der Steuerpflichtige Anspruch auf Steuerentlastung für Expansion, sofern er innerhalb von zwei Steuerjahren Folgendes verzeichnet:

  1. Steigerung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Produkte (im Verhältnis zu den diesbezüglichen Umsätzen) oder
  2. Erzielung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf der bisher nicht angebotenen Produkte oder
  3. Erzielung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf der in dem jeweiligen Land nicht angebotenen Produkte.

Interessanterweise unterliegt die Erhöhung der Umsatzerlöse keinem Schwellenwert, den der Steuerpflichtige überschreiten muss. Er muss einfach Umsatzerlöse aus dem Verkauf eigener Produkte erzielen oder steigern. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass er im Rahmen der Entlastung die Umsatzsteigerung infolge der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen nicht berücksichtigen wird.

Welche förderfähige Aufwendungen sind abzugsfähig?

Aufwendungen, die im Rahmen der Steuerentlastung abzugsfähig sind, sind Aufwendungen für:

  1. Teilnahme an Messen – d.h. für Flugtickets, Unterkunft und Verpflegung für Mitarbeiter und Organisation einer Ausstellungsfläche;
  2. Werbe- und Informationsaktivitäten – d.h. für Broschüren, Websites, Presseveröffentlichungen usw.;
  3. Anpassung der Verpackungen an die Anforderungen der Geschäftspartner;
  4. Vorbereitung der Unterlagen für den Verkauf – z.B. in Bezug auf die Zertifizierung von Produkten oder die Registrierung von Marken;
  5. Erstellung von Unterlagen für Ausschreibungen und Angebote.

Der Steuerpflichtige kann die entstandenen Aufwendungen nicht abziehen, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die mit der Tätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone zusammenhängen, die von der Körperschaftsteuer befreit ist. Darüber hinaus dürfen Aufwendungen, die erstattet wurden oder von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wurden, nicht abgezogen werden.

Wenn der Betrag des Abzugs das vom Steuerpflichtigen erzielte Einkommen übersteigt, kann die Entlastung für sechs aufeinander folgende Jahre verrechnet werden. Wenn der Steuerpflichtige die Bedingungen der neuen Entlastung nicht erfüllt, muss er ihren Betrag zurückerstatten.

Was können die Steuerberater von RSM Poland für Sie bei der Umsetzung der Steuerentlastung für Expansion tun?

Die Spezialisten von RSM Poland verfügen über praktische Erfahrung in der Beratung zu KSt-Entlastungen. Dadurch bieten wir Unternehmern eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der Entlastung. Um Ihnen zu helfen, die neue Steuerentlastung zu bekommen, arbeiten wir mit Ihnen eng zusammenarbeiten und unter anderem:

  • wir analysieren die von Ihnen ausgeübte und geplante Tätigkeit, um festzustellen, ob Sie die Bedingungen für Steuerentlastung erfüllen;
  • wir bestimmen die abzurechnenden Aufwendungen und ihre Höhe;
  • wir führen die Analyse der Unterlagen durch, die den Anspruch auf die Steuerentlastung begründen, und wir erfüllen die verbleibenden formellen Verpflichtungen;
  • wir beantragen die Erteilung eines Steuervorbescheids, um eine sichere Umsetzung der Steuerentlastung maximal zu gewährleisten;

Prüfen Sie, ob die Steuerentlastung für Expansion für Ihr Unternehmen gilt. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung der Experten von RSM Poland und bekommen Sie einen Teil der Aufwendungen, die Ihrem Unternehmen entstanden sind, um den Umsatz zu steigern, zurück.

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