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Blog: Wojciech MATUSZCZAK

11 Mai 2015
Wojciech MATUSZCZAK

Die Erhebung der Steuer von zivilrechtlichen Handlungen (PCC) auf die Kapitalerhöhung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) erregte seit einer längeren Zeit Zweifel. Bei der Einbringung von Einlagen in eine KGaA zur Deckung des Grundkapitals und gleichzeitigen Bildung des Agio war die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage problematisch. Es ging um die Beantwortung der Frage, ob als Steuerbemessungsgrundlage der Wert der das Gesellschaftsvermögen erhöhenden Einlagen oder der Betrag, um welchen das Grundkapital der Gesellschaft erhöht wurde, gilt.

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