Zweifelsohne stellt sich jedes verbundene Unternehmen die Frage, ob es die Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen hat oder eher hoffen soll, ein bisschen Glück zu haben und durch das Finanzamt zu ihrer Vorlage nicht aufgefordert zu werden. Und wenn die Dokumentation doch erstellt werden soll, dann wann – im Laufe des Wirtschaftsjahres oder nach dessen Abschluss?
Zurzeit hängt fast jede Betriebsprüfung im Bereich der Körperschaftsteuer mit der Aufforderung des Unternehmens zur Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation zusammen. Einer der am häufigsten begangenen Fehler im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 01.07.2014 war im Falle der Verkürzung der Steuerschulden von mehr als 1.000 PLN das Fehlen der Verrechnungspreisdokumentation[1]. Auch im laufenden Jahr gilt die Prüfung der Verrechnungspreisdokumentation als eine der Prioritäten bei Betriebsprüfungen (siehe den Landesweiten Maßnahmenplan der Finanzverwaltung für 2015).