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Blog: Sylwia KOZŁOWSKA

9 Februar 2017
Sylwia KOZŁOWSKA

Von Änderungen in Bezug auf die Verrechnungspreise sprach man viel und seit langem. Die im großen Stil angesagte Revolution in diesem Bereich kam endlich – seit Anfang 2017 gelten neue Grundsätze für Bestimmung der Unternehmen, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind, sowie es gibt eine andere Methode für Einstufung der Transaktionen, die in solch einer Dokumentation berücksichtigt werden sollen.

1 Juni 2015
Sylwia KOZŁOWSKA

Zweifelsohne stellt sich jedes verbundene Unternehmen die Frage, ob es die Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen hat oder eher hoffen soll, ein bisschen Glück zu haben und durch das Finanzamt zu ihrer Vorlage nicht aufgefordert zu werden. Und wenn die Dokumentation doch erstellt werden soll, dann wann – im Laufe des Wirtschaftsjahres oder nach dessen Abschluss?

Zurzeit hängt fast jede Betriebsprüfung im Bereich der Körperschaftsteuer mit der Aufforderung des Unternehmens zur Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation zusammen. Einer der am häufigsten begangenen Fehler im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 01.07.2014 war im Falle der Verkürzung der Steuerschulden von mehr als 1.000 PLN das Fehlen der Verrechnungspreisdokumentation[1]. Auch im laufenden Jahr gilt die Prüfung der Verrechnungspreisdokumentation als eine der Prioritäten bei Betriebsprüfungen (siehe den Landesweiten Maßnahmenplan der Finanzverwaltung für 2015).

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