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Blog: Piotr BINDAS

17 April 2015
Piotr BINDAS

Zwar schrieben wir bereits auf unserem Blog über die Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer, aber wenn ich die öffentlich verfügbare Jahresabschlüsse, insbesondere der auf New Connect notierten Gesellschaften durchsehe, habe ich den Eindruck, dass dieses Thema zu selten angesprochen wird. Ich würde vorschlagen, Einsicht in einige zufällig gewählte Jahresabschlüsse zu nehmen, die von den Emittenten auf ihren Webseiten veröffentlicht werden. Es geht mir dabei nicht darum, die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Gesellschaften zu beurteilen, sondern um eine Analyse, wie die Informationen über ihre Leistungen in dem jeweiligen Jahr in dem Jahresabschluss berücksichtigt wird, der meiner Meinung nach als die Information der Geschäftsführung für das übergeordnete Organ der Gesellschaft, d.h. ihre Eigentümer, betrachtet werden soll (ja, ja - bei einer Gesellschaft sind ihre Anteilseigner/Aktionäre am wichtigsten, denn sie ist einfach ihr Eigentum). Oft sehe ich die Jahresabschlüsse der auf New Connect notierten Gesellschaften durch und als unbeteiligter Leser finde ich dabei zwei Dinge anstößig: Fehlen mancher durch das Gesetz über die Rechnungslegung erforderlichen Informationen sowie die Schlampigkeit der veröffentlichten Jahresabschlüsse, wodurch das Verhältnis der Geschäftsführung einer Gesellschaft zu diesem Dokument zum Ausdruck kommt.

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