Am Montag, 26. Juli wurde der Gesetzesentwurf über Änderung des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderen Gesetze, d.h. ein Teil der sog. Polnischen Ordnung veröffentlicht. Zu dessen zahlreichen Änderungen gehören Bestimmungen zur Milderung der Voraussetzungen für die Anwendung der so genannten estnischen Körperschaftsteuer.