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In diesem Beitrag erfahren Sie:
- über die größten Vorteile der „estnischen Körperschaftsteuer”,
- über die von der polnischen Regierung geplanten Änderungen der Vorschriften,
- über Voraussetzungen der Inanspruchnahme der alternativen Besteuerungsgrundsätze im Falle des Inkrafttretens der geplanten Änderungen.
Piotr WYRWA
Tax Manager bei RSM Poland
Wawrzyniec ŻBIKOWSKI
Junior Tax Consultant bei RSM Poland
Am Montag, 26. Juli wurde der Gesetzesentwurf über Änderung des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderen Gesetze, d.h. ein Teil der sog. Polnischen Ordnung veröffentlicht. Zu dessen zahlreichen Änderungen gehören Bestimmungen zur Milderung der Voraussetzungen für die Anwendung der so genannten estnischen Körperschaftsteuer.
Estnische Körperschaftsteuer ursprünglich
Es ist zu erinnern, dass die „estnische Körperschaftsteuer”, die im Körperschaftsteuergesetz als „pauschale Körperschaftsteuer auf Einkünfte von Kapitalgesellschaften” bezeichnet wird, Anfang 2021 eingeführt wurde. Sie bietet den interessierten Unternehmen alternative Besteuerungsgrundsätze, die sich auf die Verknüpfung der Körperschaftsteuer mit den Kategorien des Bilanzrechts stützen. Mehr dazu schrieben wir hier.
Die vorgenannte pauschale Körperschaftsteuer heißt grundsätzlich:
- keine Pflicht zur Steuerzahlung, soweit der Gewinn im Unternehmen bleibt,
- Vereinheitlichung der steuerlichen Aufzeichnungen und Handelsbücher,
- Recht auf Anwendung der niedrigeren Steuersätze.
Es sollte eine investitionsfördernde Lösung für kleine und mittlere Unternehmen sein.
Obwohl die neuen Lösungen intensiv gefördert wurden, haben sie bei den Unternehmern nicht viel an Popularität gewonnen. Im April dieses Jahres wurde mitgeteilt, dass sie nur durch 337 Unternehmen von den ca. 200 Tsd. dazu berechtigten übernommen wurden. Als Grunde dafür nannte man einen hohen Kompliziertheitsgrad der neuen Regelungen und die damit zusammenhängenden Risiken. Deswegen entschied sich die Regierung anlässlich der Einführung der „Polnischen Ordnung” dafür, die Vorschriften über „estnische Körperschaftsteuer” zu liberalisieren und zu vereinfachen.
Die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Polnischen Ordnung
Gemäß dem oben genannten Gesetzesentwurf werden auch die Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Besteuerung mit der „estnischen Körperschaftsteuer” wählen können. Bisher konnten das nur die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften tun.
Eine wichtige Änderung ist auch die Abschaffung der Anforderung zur Leistung eines Investitionsaufwands für die im Gesetz genannten Anlagegüter der Gruppen 3-8 der Klassifikation der Anlagegüter. Jedes Unternehmen, das sich für solche Investitionen entscheidet, wird berechtigt sein, einen pauschalen Vorzugssteuersatz anzuwenden.
Darüber hinaus ist geplant, die Einnahmenobergrenze für Steuerpflichtige, die "estnische Körperschaftsteuer" anwenden, ganz aufzugeben. Bisher lag diese Obergrenze bei 100.000.000 PLN und die Unternehmen mit höheren Einnahmen durften die pauschale Besteuerung nicht in Anspruch nehmen.
Pauschale Körperschaftsteuer auf Einkünfte von Kapitalgesellschaften immer noch nicht für alle
Trotz der Einführung von zahlreichen ermunternden Änderungen entschied sich der Gesetzgeber, manche strenge Voraussetzungen für die Anwendung der "estnischen Körperschaftsteuer“ weiter aufrecht zu erhalten. Insbesondere muss man betonen, dass der Steuerpflichtige weiterhin keine Geschäftsanteile oder Aktien an einer anderen Gesellschaft haben darf, den Jahresabschluss nach IFRS nicht aufstellen darf und die bestimmte Anzahl von Personen anstellen muss, um die pauschale Besteuerung in Anspruch nehmen zu können.
Die geplanten Änderungen sollen einerseits die Inanspruchnahme der pauschalen Besteuerung für eine höhere Anzahl der Steuerpflichtigen ermöglichen, anderseits aber als ein Anreiz zu dem mit der Polnischen Ordnung eingeführten System aufgrund der Vereinfachungen und risikomindernden Lösungen gelten. Immer noch bleibt sie jedoch eine optionale Lösung.
Die Konsultationen über den Gesetzesentwurf enden am 30. August. Mehr dazu finden Sie auf der Webseite betreffend den Entwurf.
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