Poland
Languages

Blog: Monika MARKIEWICZ

3 Februar 2023
Monika MARKIEWICZ

Die Notwendigkeit, das ORD-U-Formular – d. h. jährliche Information über Verträge mit Nichtansässigen im Sinne des Devisenrechts – einzureichen ist eine Verpflichtung, die Unternehmer und Buchhalter sehr oft vergessen, wodurch sie ihr Unternehmen einer Geldstrafe aussetzen. Was noch schlimmer ist, man hat wirklich wenig Zeit, um dem Finanzamt diese Information vorzulegen. Für die meisten Steuerpflichtigen läuft die Frist für die Einreichung des ORD-U-Formulars für 2022 am 31. März 2023 ab.

Newsletter