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Verrechnungspreisdokumentation

RSM_Poland_Analiza_Porownawcza_Cen_Transferowych

Sollen alle Unternehmen eine Vergleichbarkeitsanalyse erstellen? Praktische Hinweise für Kleinst- und Kleinunternehmen

17 Februar 2023
Wojciech KOZAR
Mit der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, die zum 1. Januar 2022 im Bereich der Verrechnungspreisvorschriften in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Vereinfachungen in Bezug auf die zu erstellenden Verrechnungspreisdokumentationen eingeführt. Die Änderungen ermöglichten es, u.a. die Kleinst- und Kleinunternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer Vergleichbarkeitsanalyse oder Konformitätsbewertung zu befreien. Leider sind diese Bestimmungen nicht ganz klar, und die Zweifel der Steuerpflichtigen an ihrer Auslegung werden in erster Linie durch die Methode zur Bestimmung des Unternehmensstatus aufgeworfen. Wie sollte man dies tun?
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Vereinfachungen in Verrechnungspreisen – vorgeschlagene Änderungen im Rahmen des Programms "Polnische Ordnung"

18 August 2021
Tomasz BEGER
Das Finanzministerium veröffentlichte bereits die Vorschläge für Änderungen der Verrechnungspreisvorschriften im Rahmen des Programms "Polnische Ordnung". Sie sollen u.a. den Steuerpflichtigen erleichtern, den Informationspflichten nachzukommen und ihnen die Erstellung der landesspezifischen Dokumentation von Verrechnungspreisen einfacher machen.
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Steueroasen – neue Dokumentationspflichten

7 Mai 2021
Kamila DOBOSZ
Die seit 1. Januar 2021 geltenden Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise betreffend der Transaktionen mit Unternehmen aus den sog. Steueroasen stellen Steuerpflichtige vor große Herausforderungen. Mit diesen Vorschriften wurde die Pflicht eingeführt, die Konformität der Transaktionen, in deren Rahmen der wirtschaftliche Eigentümer (eng. beneficial owner) den Wohnsitz, Sitz oder die Geschäftsführung in einer Steueroase hat, mit dem Fremdvergleichsgrundsatz zu prüfen. Eigentlich weiß man nicht, ob der Gesetzgeber damit den wirtschaftlichen Eigentümer unseres Geschäftspartners oder eines Geldstroms, der in Zusammenhang mit der jeweiligen Transaktion entsteht, meinte – in der Regelung ist das nicht genau bestimmt. Die Steuerpflichtigen wurden damit zusätzlich verpflichtet, die wirtschaftliche Begründung für solch eine Transaktion anzugeben.
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Wird es nicht so heiß gegessen? – neue Verrechnungspreisvorschriften

9 Februar 2017
Sylwia KOZŁOWSKA
Von Änderungen in Bezug auf die Verrechnungspreise sprach man viel und seit langem. Die im großen Stil angesagte Revolution in diesem Bereich kam endlich – seit Anfang 2017 gelten neue Grundsätze für Bestimmung der Unternehmen, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind, sowie es gibt eine andere Methode für Einstufung der Transaktionen, die in solch einer Dokumentation berücksichtigt werden sollen.

Verrechnungspreise nach neuen Regelungen

22 Dezember 2015
Am 27. Oktober 2015 wurde von dem Präsidenten das Gesetz über Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze unterzeichnet (nachstehend: „Gesetz” genannt), mit dem u.a. die gründlichen Änderungen in Bezug auf die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation eingeführt werden. Der Umfang dieser Änderungen wurde Ihnen in einer unserer bisherigen Veröffentlichungen (Tax Alert 6/2015) angedeutet. Letztendlich weichen sie aber wenig davon ab, was in den Gesetzesentwürfen enthalten wurde. Die Änderungen treten stufenweise in Kraft: der geringere Teil davon zum 1. Januar 2016 und die meisten zum 1. Januar 2017. Nur diese bezüglich der länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) gelten bereits ab diesem Jahr, dagegen besteht die Pflicht für Anwendung sonstiger Regelungen ab 1. Januar 2017.

Verrechnungspreisdokumentation – lohnt es sich, sie laufend zu erstellen?

1 Juni 2015
Sylwia KOZŁOWSKA
Zweifelsohne stellt sich jedes verbundene Unternehmen die Frage, ob es die Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen hat oder eher hoffen soll, ein bisschen Glück zu haben und durch das Finanzamt zu ihrer Vorlage nicht aufgefordert zu werden. Und wenn die Dokumentation doch erstellt werden soll, dann wann – im Laufe des Wirtschaftsjahres oder nach dessen Abschluss? Zurzeit hängt fast jede Betriebsprüfung im Bereich der Körperschaftsteuer mit der Aufforderung des Unternehmens zur Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation zusammen. Einer der am häufigsten begangenen Fehler im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 01.07.2014 war im Falle der Verkürzung der Steuerschulden von mehr als 1.000 PLN das Fehlen der Verrechnungspreisdokumentation[1]. Auch im laufenden Jahr gilt die Prüfung der Verrechnungspreisdokumentation als eine der Prioritäten bei Betriebsprüfungen (siehe den Landesweiten Maßnahmenplan der Finanzverwaltung für 2015).

Transaktionen mit verbundenen Unternehmen im Visier der Finanzverwaltung

13 April 2015
Die Finanzverwaltung zeigt zurzeit ein großes Interesse an Verrechnungspreisen. Deutlich stieg die Effektivität der Finanzbehörden in Bezug auf die Identifizierung der verbundenen Unternehmen und deren Auswahl für die Betriebsprüfung, was aus dem Vergleich der Daten über die Anzahl der durchgeführten Betriebsprüfungen, welche die Schätzung des Einkommens zur Folge hatten, hervorgeht. 2013 wurden fast 53% aller durchgeführten Betriebsprüfungen mit der Feststellung von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Verrechnungspreise beendet, dagegen lag dieser Anteil in der ersten Jahreshälfte 2014 sogar bei 89%.