Zum 12. Mai 2017 r. wurde auf der Webseite des Gesetzgebungszentrums der Regierung der Gesetzesentwurf über Änderung des Umsatzsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze veröffentlicht, mit dem die sog. geteilte Zahlung bei der USt (eng. Split Payment) eingeführt wurde. Gemäß dem Gesetzesentwurf soll die neue Lösung bereits ab 1. Januar 2018 gelten.
Was ist Split Payment?
Gemäß dem durch das Finanzministerium veröffentlichten Gesetzesentwurf sollte die geteilte Zahlung darauf beruhen, dass der Nettoverkaufswert von dem Abnehmer auf das allgemeine Bankkonto des Leistenden und der Restbetrag, d.h. der USt-Betrag auf das Sonderkonto des Leistenden – USt-Bankkonto – gezahlt würde. Solch eine geteilte Zahlung würde mit einer dedizierten Überweisung erfolgen, wo der Steuerpflichtige die Rechnungsnummer, USt-IdNr. des Leistenden, den Nettoverkaufswert und den Umsatzsteuerbetrag angeben würde. Da der Leistende auf sein allgemeines Bankkonto den gesamten Bruttobetrag nicht erhalten würde, könnte er im Falle der zum Zweck der Steuererschleichung abgewickelten Umsätze einfach nicht schnell "verschwinden", wobei er die dem Fiskus geschuldete Steuer für sich behalten würde – ist dem Gesetzesentwurf zu entnehmen.
USt-Bankkonto
Um die Zahlungen im Rahmen des neuen Systems zu ermöglichen, sieht der Gesetzesentwurf die Auferlegung auf Banken und genossenschaftliche Sparkassen der Pflicht zur Eröffnung eines USt-Bankkontos für jeden Girokonto-Inhaber vor, der ein Gewerbetreibender ist.
Ein Leistender hätte eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, über die auf dem USt-Bankkonto gesammelten Mittel frei zu verfügen. Grundsätzlich könnte eine Überweisung von einem USt-Bankkonto nur auf ein anderes USt-Bankkonto, ein Bankkonto des Finanzamtes bzw. auf ein anderes von dem Vorsteher des Finanzamtes genanntes Bankkonto erfolgen. Ein Transfer der auf solch einem Konto gesammelten Mittel würde dagegen auf das Girokonto des USt-Bankkonto-Inhabers ausschließlich auf begründeten Antrag des Steuerpflichtigen nach Einholung der Genehmigung des Vorstehers des Finanzamtes durchgeführt.
Freiwilligkeit und System von Anreizen
Wichtig ist, dass der Gesetzesentwurf die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Methode für geteilte Zahlung voraussetzt und die Entscheidung darüber nur dem Abnehmer von Waren und Dienstleistungen (und nicht ihrem Verkäufer) überlässt. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen jedoch die Einführung von zahlreichen Vorteilen vor, die den Gewerbetreibenden den Anreiz zur Nutzung der neuen Lösung geben würden. Die Steuerpflichtigen, welche das Split Payment in Anspruch nehmen würden, würden weder Regelungen über den Einsatz von Sanktionen in Form der zusätzlichen Steuerschuld noch Vorschriften über die gesamtschuldnerische Haftung noch Regelungen über den Sanktionszinssatz betreffen. Ein zusätzlicher Vorteil wäre die Möglichkeit, die Höhe der zu zahlenden Steuer herabzusetzen, falls die Steuer von einem USt-Bankkonto vor dem Ablauf ihrer endgültigen Zahlungsfrist beglichen würde. Würde sich ein Steuerpflichtiger für die Erstattung des Vorsteuerüberschusses auf sein USt-Bankkonto entscheiden, dann würde die Erstattung beschleunigt innerhalb von 25 Tagen nach Abgabe der USt-Voranmeldung erfolgen.
Zu betonen ist, dass die geteilte Zahlung ausschließlich auf die an andere Steuerpflichtige abgewickelten Umsätze anzuwenden wäre und somit die Verkäufe an Verbraucher nicht betreffen würde.
Zweck der Gesetzesänderung
Split Payment ist eine der Lösungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs. Nach Auffassung des Finanzministeriums ermöglicht seine Einführung den Finanzbehörden, die Geldmittel auf den USt-Bankkonten zu überwachen und zu sperren, wodurch das Risiko für "Verschwinden" der Steuerpflichtigen zusammen mit der ihnen durch die Geschäftspartner gezahlten und an den Staatshaushalt nicht abgeführten Umsatzsteuer beseitigt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der lang erwartete Gesetzesentwurf über Änderung des Umsatzsteuergesetzes, mit dem die sog. geteilte Zahlung in das polnische Steuersystem eingeführt wird, endlich an das Tageslicht kam. Der veröffentlichte Gesetzesentwurf sieht vor, dass das neue Zahlungssystem für USt bereits seit 1. Januar 2018 gelten wird. Es ist jedoch zu beachten, dass sich der Entwurf zurzeit in der Begutachtungsphase befindet, d.h., dass es noch nicht sicher ist, in welchem Wortlaut das geänderte Gesetz letztendlich verabschiedet wird. In diesem Zusammenhang würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Publikationen zu diesem Thema laufend verfolgen würden.
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