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Verrechnungspreise

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Welche Änderungen in polnischen Gesetzen und Steuern bringt das Jahr 2023?

9 Dezember 2022
Krzysztof WARAKOMSKI
Wie immer im Dezember fragen sich Unternehmer, inwieweit sich die ab Januar des neuen Jahres geltenden Gesetzesänderungen auf ihre Steuerabrechnungen und Tätigkeit auswirken werden. Um es Ihnen leichter zu machen, sich im Labyrinth der Vorschriften wiederzufinden, die mit der neuen Polnischen Ordnung (und nicht nur) eingeführt wurden, haben wir eine kurze Zusammenfassung vorbereitet. Hier sind die wichtigsten Gesetzesänderungen, die sich auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen im Jahr 2023 auswirken werden.
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Indirekte Transaktionen mit unternehmen aus Steueroasen – erste Überlegungen der Finanzverwaltung

6 Juni 2022
Magdalena MICHAŁOWSKA
Das Finanzministerium, das Verrechnungspreisforum und der Leiter der Landesfinanzauskunft versuchen, die Vorschriften über Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen in vielen Dokumenten auszulegen. Leider sind diese Erläuterungen nicht immer günstig für Steuerpflichtige. In dem Steuervorbescheid vom 11. Januar 2022 legte der Leiter der Landesfinanzauskunft eine für Steuerpflichtige ungünstige Stellungnahme zu den Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen dar. Wie kann das sich auf die Unternehmen auswirken, die indirekte Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen durchführen?
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Vereinfachungen in Verrechnungspreisen – vorgeschlagene Änderungen im Rahmen des Programms "Polnische Ordnung"

18 August 2021
Tomasz BEGER
Das Finanzministerium veröffentlichte bereits die Vorschläge für Änderungen der Verrechnungspreisvorschriften im Rahmen des Programms "Polnische Ordnung". Sie sollen u.a. den Steuerpflichtigen erleichtern, den Informationspflichten nachzukommen und ihnen die Erstellung der landesspezifischen Dokumentation von Verrechnungspreisen einfacher machen.

Entwurf der steuerlichen Erläuterungen zur Vermutung und höchsten Sorgfalt

10 März 2021
Magdalena MICHAŁOWSKA
Das Finanzministerium veröffentlichte den Entwurf der steuerlichen Erläuterungen zur Vermutung und höchsten Sorgfalt bei den Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen. Der Entwurf der Erläuterungen unterliegt bis 20. April 2021 den öffentlichen Konsultationen, an denen sich alle Unternehmen beteiligen können.
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Verrechnungspreiskorrekturen seit 2019

4 August 2020
Magdalena MICHAŁOWSKA
Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Verrechnungspreiskorrekturen (eng. transfer pricing adjustment) näher bringen, die von dem Gesetzgeber im Art. 11e des Gesetzes vom 15. Februar 1992 über die Körperschaftsteuer (im Weiteren: KStG-PL) und entsprechend im Art. 23q des Gesetzes vom  26. Juli 1991 über die Einkommensteuer (im Weiteren: EStG-PL) direkt geregelt wurden. Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen auch die Stellung der Finanzbehörden dazu, die in den zuletzt veröffentlichten steuerlichen Einzelfallauslegungen in diesem Bereich zum Ausdruck gebracht wurde.
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Coronavirus-Pandemie vs. Verrechnungspreise

7 April 2020
Kamila DOBOSZ
Die sich zurzeit ausbreitende Coronavirus-Pandemie bleibt nicht ohne Einfluss auf Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Die Fristen für Erfüllung der Pflichten zur Einreichung der Erklärung über Erstellung der landesspezifischen Dokumentation sowie der Information über Verrechnungspreise bleiben unverändert, d.h. laufen am 30. September 2020 ab. Gemäß Art. 31z des sog. Sondergesetzes wurde diese Frist bis zum 30. September 2020 für diejenigen Steuerpflichtigen verlängert, deren Steuerjahr nach 31. Dezember 2018 begonnen und vor 31. Dezember 2019 geendet hat.
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Verrechnungspreise: Sanktionssteuersatz gilt nur 3 Jahre

24 März 2017
Przemysław POWIERZA
Eine Finanzbehörde hat für die Anwendung eines Sanktionssteuersatzes von 50% auf das hinzugerechnete Einkommen zwischen den verbundenen Unternehmen nur 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Steuerpflicht entstanden ist. Danach, aber bis zum Ablauf von 5 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Steuerzahlungsfrist abgelaufen ist, kann sie nur einen Regelsteuersatz von 19% anwenden. Solche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (NSA) vom 13. Oktober 2016, Az. II FSK 2288/14. 
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Wird es nicht so heiß gegessen? – neue Verrechnungspreisvorschriften

9 Februar 2017
Sylwia KOZŁOWSKA
Von Änderungen in Bezug auf die Verrechnungspreise sprach man viel und seit langem. Die im großen Stil angesagte Revolution in diesem Bereich kam endlich – seit Anfang 2017 gelten neue Grundsätze für Bestimmung der Unternehmen, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind, sowie es gibt eine andere Methode für Einstufung der Transaktionen, die in solch einer Dokumentation berücksichtigt werden sollen.
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Verrechnungspreise - neue Vorschriften

13 Dezember 2016
Przemysław POWIERZA
Auf Grundlage der neuen Vorschriften über Verrechnungspreise, die bereits ab Januar 2017 in Kraft treten, sind die Werte aller mit einem verbundenen Unternehmen realisierter Transaktionen zu summieren, um die Pflicht zur Erstellung von Unterlagen über Verrechnungspreise zu ermitteln. Die Transaktionen dürfen nicht als gleichartig zusammengefasst werden, da dieses Verfahren nur auf "sonstige Vorgänge" angewandt werden kann. Dies ergibt sich aus einer Auskunft zur individuellen Auslegung der steuerrechtlichen Vorschriften, die durch den Direktor der Finanzkammer in Katowice am 15. Juli 2016 unter der Geschäftsnummer IBPB-1-2/4510-430/16/JW erteilt wurde.  

Verrechnungspreise nach neuen Regelungen

22 Dezember 2015
Am 27. Oktober 2015 wurde von dem Präsidenten das Gesetz über Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze unterzeichnet (nachstehend: „Gesetz” genannt), mit dem u.a. die gründlichen Änderungen in Bezug auf die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation eingeführt werden. Der Umfang dieser Änderungen wurde Ihnen in einer unserer bisherigen Veröffentlichungen (Tax Alert 6/2015) angedeutet. Letztendlich weichen sie aber wenig davon ab, was in den Gesetzesentwürfen enthalten wurde. Die Änderungen treten stufenweise in Kraft: der geringere Teil davon zum 1. Januar 2016 und die meisten zum 1. Januar 2017. Nur diese bezüglich der länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) gelten bereits ab diesem Jahr, dagegen besteht die Pflicht für Anwendung sonstiger Regelungen ab 1. Januar 2017.

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