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Verrechnungspreisdokumentationen

RSM_Poland_Analiza_Porownawcza_Cen_Transferowych

Sollen alle Unternehmen eine Vergleichbarkeitsanalyse erstellen? Praktische Hinweise für Kleinst- und Kleinunternehmen

17 Februar 2023
Wojciech KOZAR
Mit der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, die zum 1. Januar 2022 im Bereich der Verrechnungspreisvorschriften in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Vereinfachungen in Bezug auf die zu erstellenden Verrechnungspreisdokumentationen eingeführt. Die Änderungen ermöglichten es, u.a. die Kleinst- und Kleinunternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer Vergleichbarkeitsanalyse oder Konformitätsbewertung zu befreien. Leider sind diese Bestimmungen nicht ganz klar, und die Zweifel der Steuerpflichtigen an ihrer Auslegung werden in erster Linie durch die Methode zur Bestimmung des Unternehmensstatus aufgeworfen. Wie sollte man dies tun?
RSM_Poland_Graphic_Dokumentation_der_Transaktionen_mit_Unternehmen_aus_Steueroasen

Steueroasen – neue Dokumentationspflichten

7 Mai 2021
Kamila DOBOSZ
Die seit 1. Januar 2021 geltenden Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise betreffend der Transaktionen mit Unternehmen aus den sog. Steueroasen stellen Steuerpflichtige vor große Herausforderungen. Mit diesen Vorschriften wurde die Pflicht eingeführt, die Konformität der Transaktionen, in deren Rahmen der wirtschaftliche Eigentümer (eng. beneficial owner) den Wohnsitz, Sitz oder die Geschäftsführung in einer Steueroase hat, mit dem Fremdvergleichsgrundsatz zu prüfen. Eigentlich weiß man nicht, ob der Gesetzgeber damit den wirtschaftlichen Eigentümer unseres Geschäftspartners oder eines Geldstroms, der in Zusammenhang mit der jeweiligen Transaktion entsteht, meinte – in der Regelung ist das nicht genau bestimmt. Die Steuerpflichtigen wurden damit zusätzlich verpflichtet, die wirtschaftliche Begründung für solch eine Transaktion anzugeben.

Entwurf der steuerlichen Erläuterungen zur Vermutung und höchsten Sorgfalt

10 März 2021
Magdalena MICHAŁOWSKA
Das Finanzministerium veröffentlichte den Entwurf der steuerlichen Erläuterungen zur Vermutung und höchsten Sorgfalt bei den Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen. Der Entwurf der Erläuterungen unterliegt bis 20. April 2021 den öffentlichen Konsultationen, an denen sich alle Unternehmen beteiligen können.
Tax Alert RSM Poland

Verrechnungspreise: Sanktionssteuersatz gilt nur 3 Jahre

24 März 2017
Przemysław POWIERZA
Eine Finanzbehörde hat für die Anwendung eines Sanktionssteuersatzes von 50% auf das hinzugerechnete Einkommen zwischen den verbundenen Unternehmen nur 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Steuerpflicht entstanden ist. Danach, aber bis zum Ablauf von 5 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Steuerzahlungsfrist abgelaufen ist, kann sie nur einen Regelsteuersatz von 19% anwenden. Solche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (NSA) vom 13. Oktober 2016, Az. II FSK 2288/14.