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Sollen alle Unternehmen eine Vergleichbarkeitsanalyse erstellen? Praktische Hinweise für Kleinst- und Kleinunternehmen

17 Februar 2023
Wojciech KOZAR
Mit der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, die zum 1. Januar 2022 im Bereich der Verrechnungspreisvorschriften in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Vereinfachungen in Bezug auf die zu erstellenden Verrechnungspreisdokumentationen eingeführt. Die Änderungen ermöglichten es, u.a. die Kleinst- und Kleinunternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer Vergleichbarkeitsanalyse oder Konformitätsbewertung zu befreien. Leider sind diese Bestimmungen nicht ganz klar, und die Zweifel der Steuerpflichtigen an ihrer Auslegung werden in erster Linie durch die Methode zur Bestimmung des Unternehmensstatus aufgeworfen. Wie sollte man dies tun?
RSM_Poland_Transakcje_Trojstronne

Dreiecksgeschäfte – fehlende Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf einer Rechnung kann viele Probleme bereiten. Was sagt der EuGH dazu?

23 Januar 2023
Eryk WOJTYŚ
Am 8. Dezember 2022 erließ der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) ein für Steuerpflichtige äußerst ungünstiges Urteil (C 247/21). Der EuGH entschied eindeutig, dass der Steuerpflichtige im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts den Hinweis auf „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung angeben muss, um von dieser Sonderregelung Gebrauch machen zu können. Zudem kann dieser Fehler sogar durch die Berichtigung der Rechnung nicht korrigiert werden.
RSM_Poland_Graphic_Posrednie_Transakcje_Rajowe

Indirekte Transaktionen mit unternehmen aus Steueroasen – erste Überlegungen der Finanzverwaltung

6 Juni 2022
Magdalena MICHAŁOWSKA
Das Finanzministerium, das Verrechnungspreisforum und der Leiter der Landesfinanzauskunft versuchen, die Vorschriften über Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen in vielen Dokumenten auszulegen. Leider sind diese Erläuterungen nicht immer günstig für Steuerpflichtige. In dem Steuervorbescheid vom 11. Januar 2022 legte der Leiter der Landesfinanzauskunft eine für Steuerpflichtige ungünstige Stellungnahme zu den Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen dar. Wie kann das sich auf die Unternehmen auswirken, die indirekte Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen durchführen?
RSM_Poland_Graphic_Formularz_TPR

Nachweispflicht für konzerninterne Transaktionen im TPR-formular und keine Notwendigkeit für Einreichung des ORD-u-formulars

10 März 2022
Kamila DOBOSZ
Im Jahr 2021 umfassten die Berichts- und Informationspflichten der Steuerpflichtigen für das zum 31. Dezember 2020 endende Steuerjahr die Berichterstattung über Verträge mit steuerlich Nichtansässigen im Sinne des Devisenrechtes (ORD-U-Formular) und die Berichterstattung über Transaktionen mit verbundenen Unternehmen oder Geschäftspartnern aus Steueroasen (TPR-Formular). Die Frist zur Einreichung der ORD-U-Information lief am 31. März 2021 und der TPR-Information am 31. Dezember 2021 ab.